Wahlbehörde gibt Strafen für Nichtwähler bekannt

In Peru herrscht Wahlpflicht. Wer dagegen verstößt und nicht zur Wahl geht, muss eine Strafe bezahlen. Dies wird auch am 7. Dezember so sein, wenn in mehreren hundert Orten Perus die sogenannten „revocatorias“ abgehalten werden, also Abstimmungen über die Abberufung von Regionalpräsidenten, Bürgermeistern, Provinz-, Stadt- und Gemeinderäten. Diese Art der Abstimmung ist bereits seit Anfang der 90er Jahre in der peruanischen Verfassung vorgesehen, wird nun aber erst zum zweiten Mal angewandt. Wie die Jury für diese Art spezieller Wahlen, der „Jurado Electoral Especial“ (JEE), nun bekannt gab, liegen die Strafen bei dieser Wahl zwischen 17,50 und 70 Nuevos Soles. Wie hoch die Strafe jeweils ist, hängt vor allem davon ab, ob der jeweilige Ort nach der letzten Volkszählung im Vergangenen Jahr (CENSO 2007) als „nicht Arm“, “ „nicht extrem Arm“ oder „extrem Arm“ eingestuft wurde. In den „nicht Arm“en Orten beträgt die Strafe 70 Nuevos Soles, in „nicht extrem Arm“en Orten 35 und in „extrem Arm“en Orten 17,50 Nuevos Soles. Sonderstrafen gibt es zudem noch für die Wahlhelfer, die unter allen Wählern ausgeloßt werden. Erscheinen sie am Wahltag nicht, kommt auf sie eine Strafe von 175 Nuevos Soles zu.

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