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Wahl am 3. Oktober: Rund 100 Minderjährige dürfen Wählen

22. Juli 2010
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Fast 100 Peruanerinnen und Peruaner unter 18 Jahren werden bei der Regional- und Gemeindewahl am kommenden 3. Oktober wählen dürfen. Das geht aus dem Wahlregister des peruanischen Wahltribunals JNE hervor. Möglich wird dies, da das peruanische Wahlrecht eine Herabsetzung des Wahlmindestalsters für alle vorsieht, die bereits vor ihrem 18. Geburtstag geheiratet oder einen Hochschulabschluss erreicht haben.

Nach peruanischem Recht gilt bis zum 70. Lebensjahr Wahlpflicht, ab diesem Alter steht es jedem frei, sich an der Wahl zu beteiligen.

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