Schlagwort: Indígena

  • Warum das Indígena-Konsultationsgesetz in Peru bis heute nicht angewendet wird…

    …erklärt der peruanische Journalist Marco Sifuentes in einem Beitrag für den Informationsdienst INFOS, der im Folgenden  zusammengefasst wird:

    Kurz nach seinem Amtsantritt 2011 hat Perus Präsident Ollanta Humala öffentlichkeitswirksam ein Gesetz unterzeichnet, das den Staat dazu verpflichtet, vor Verwaltungsakten und Neuregelungen, die Indígena betreffen, ein Konsultationsverfahren durchzuführen. Das bedeutet, dass Indígena, also Nachkommen peruanischer Ureinwohner, die bis heute nach ihren Traditionen und auf dem Land ihrer Ahnen leben; im besten Fall sogar noch deren Sprache sprechen, um ihre Meinung gebeten werden müssen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sie betreffen. Abgelehnt werden kann die Entscheidung nicht. Aber sie kann unter Umständen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Konsultationsverfahren wiederholt verschoben

    Seit Monaten wird nun das erste Konsultationsverfahren angekündigt, es geht dabei um das Öl-Bohrfeld 1AB in der nordostperuanischen Region Loreto. Dort möchte das Unternehmen Pluspetrol weiter Öl fördern, muss allerdings noch Altlasten entfernen, vergangene Öl-Förderprojekte haben ein Umweltdesaster hinterlassen. Indígena-Organisationen aus der Region fordern, zunächst die Altlasten zu beseitigen. Der Beginn der Konsultation wird derweil immer wieder verschoben. Ähnlich wie an anderen Orten, wo Konsultation angekündigt wurde.

    Knackpunkt Indígena-Datenbank

    Bis Ende 2013 sollen trotz allem mindestens fünf Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Aber: Bis heute hat das Kulturministerium die zentrale Datenbank nicht veröffentlicht, in der die indigenen Völker Perus eingetragen sind, die ein Anrecht auf Konsultation haben. Offiziell ist diese Datenbank noch nicht fertig. In Wirklichkeit liegen die Daten längst vor, mutmaßt Sifuentes, der ständige Aufschub liegt nach ihm viel mehr darin begründet, dass die Regierung eine Welle von Konsultations-Forderungen fürchtet, sobald die Datenbank veröffentlicht wird. Oder aber Klagen von Ortschaften, die gerne aufgenommen werden möchten. Während, so Sifuentes, im Amazonas-Becken eine Abgrenzung zwischen Indígena- und Nicht-Indígena-Bevölkerung möglich ist, sei dies insbesondere im Andenraum schwierig.

    Müssen 90.000 Bergbaukonzessionen „nachkonsultiert“ werden?

    Zudem herrscht offenbar Unsicherheit, wie mit den 90.000 Bergbaukonzessionen umgegangen werden soll, die seit 1995 vergeben wurden. Damals hat Peru das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert – und sich damit zur Konsultation verpflichtet. Nach Ansicht mancher Juristen könnten Indígena-Organisationen gegen solche Konzessionen klagen. Der Journalist Marco Sifuentes vermutet, die peruanische Regierung habe Angst vor einer dann anstehenden Klagewelle und versuche daher, das Thema aus den Medien zu halten, einzelne Konsultationsverfahren mit den etablierten Indígena-Dachverbänden durchzuführen und gleichzeitig Stück für Stück nachträglich Konsultationsverfahren für die vergebenen Bergbaukonzessionen durchführen zu lassen – wenn eine Indígena-Gemeinschaft dies einklagt.

    Verbreitete Konsultations-Irrtümer

    Schließlich klärt der Autor noch eine Reihe verbreiteter Irrtümer über das Konsultationsverfahren auf:

    • es ist nicht bindend. Es gibt keine Abstimmung – und falls doch, ist diese dennoch nicht binden.
    • nur, weil ein Ort abgelegen liegt oder eine organisierte Bauernschaft hat, stellt er noch keine indigene Gemeinschaft dar, die konsultiert werden muss (was für große Teile von Cajamarca gilt, nicht aber für Cañaris, wo die Umgangssprache zu einem großen Teil bis heute Quechua ist).
    • es geht nicht nur um Bergbau. Auch andere Bereiche, beispielsweise die Gesundheitspolitik, die Indígena im speziellen betrifft, muss (eigentlich) vorab konsultiert werden.

    Dabei ziehen sich auch Konflikte durch die Regierung. So gilt insbesondere Bergbau- und Energieminister Jorge Merino als Bremser, was die Veröffentlichung der Namen von Gemeinschaften, die auf Gebieten mit vergebenen Bergbaukonzessionen leben, angeht.

    Augenhöhe und Angst vor heißen Kartoffeln

    Sifuentes‘ Fazit: Die Regierung hat Angst, sich an der „heißen Kartoffel“ zu verbrennen, bremst lieber und überlässt das Thema den Gerichten, die den Behörden Zeit verschaffen, Stück für Stück Lösungen für Einzelfälle zu finden. Das Gute an der Sache: Indígena-Organisationen haben dadurch Drohpotenzial, sie können das Konsultationsverfahren notfalls gerichtlich erzwingen. Zum ersten Mal verhandle Peru mit seinen indigenen Gemeinschaften auf Augenhöhe, schließt Marco Sifuentes.

  • Peru: Kongress beschließt Indígena-Konsultationsgesetz

    Der peruanische Kongress hat nach kurzer Debatte ein Indígena-Konsultationsgesetz beschlossen. Konsultiert werden müssen – das heißt, um ihre Meinung gebeten werden – in Zukunft die „indigenen oder ursprünglichen Völker, deren kollektive Rechte durch einen Gesetzes- oder Verwaltungsakt direkt betroffen sein können“. Insgesamt 113 der 130 Kongressabgeordneten stimmten für das Gesetz, mit dem Peru das vor über 10 Jahren ratifizierte Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) reglementiert. Nun muss Präsident Humala den Text prüfen und unterzeichnen. Damit müssen Indigena künftig beispielsweise bei Gesetzen zur Forstwirtschaft oder zu Bergbau- und Ölförderlizenzen vorab um eine Stellungnahme gebeten werden.

    Mitte Mai hatte der Kongress nach langer Debatte schon einmal ein solches Konsultationsgesetz beschlossen. Der damalige Präsident Alan García verweigerte aber die Unterschrift – es trat nie in Kraft. García fürchtete, das Gesetz könnte den Indígena die Möglichkeit einräumen, Gesetzesvorhaben vollständig zu stoppen, obwohl Rechtsexperten und Volksanwaltschaft wiederholt unterstrichen, dass dies so nicht möglich sei. Interessanterweise wurde das Gesetz diesmal von einer zweiten Abstimmung ausgenommen. Diese ist normalerweise vorgesehen, um – ob des Fehlens einer zweiten Parlamentskammer – für eine bessere Qualität der Gesetze zu sorgen.

    Zurück geht das verabschiedete Gesetz auf eine Vorlage der peruanischen Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2009. In einem Punkt unterscheidet es sich aber fundamental. So war in der Ursprungsfassung vorgesehen, eine staatliche Behörde – die bestehende Indigenen- und Afroperuanerbehörde INDEPA – solle sich um die Identifizierung relevanter Ansprechpartner von Seiten der Indígena kümmern. Der neue Text definiert dagegen, was „indigene und ursprüngliche Völker“ sind, räumt diesen dann aber selbst die Freiheit ein, Ansprechpartner „über ihre repräsentativen Institutionen und Organisationen, die nach ihren Bräuchen und der traditionellen Gewohnheit gewählt / bestimmt werden“ selbst zu bestimmen. Diese Informationen sollen dann zu einer zentralen INDEPA-Datenbank zusammengeführt werden, auf die staatliche Stellen zurückgreifen können, wen sie für welche Entscheidung konsultieren müssen. Neben den Ansprechpartnern wird die Datenbank dann auch eine Liste der vor Ort gesprochenen Sprachen enthalten. Damit dann die Kommunikation funktioniert, sollen auch Kontaktdaten von Übersetzern, sowie Hinweise auf kulturelle Grundlagen aufgenommen werden.

    Eduardo Nayap Kinin,  selbst Indígena Awajún und Abgeordneter aus der Region Amazonas, sprach im Zusammenhang mit dem Konsultationsgesetz von einem „patriotischen Akt“, der zeige, dass soziale Inklusion in Peru möglich sei. Nun werde er sich dafür einsetzen, dass es auch durchgesetzt werde. Nayap Kinin hatte sich in den vergangenen Wochen für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Gesetz stark gemacht. Die nun erfolgte Entscheidung sei ein wichtiges Signal an die „amazonischen und andinen Völker, die nun keine Bürger zweiter Klasse mehr sind, sondern mit allen Rechten Teil Perus“.

    Marisol Pérez Tello von der Oppositionspartei Alianza por el Gran Cambio sprach von einer „historischen Schuld“, die man mit dem Gesetz zumindest angegangen sei. Zudem begrüßte sie es, dass in einer Frage solcher Wichtigkeit im Kongress ein Konsens gefunden werden konnte. Skurril war auch die Haltung der Fujimoristen-Fraktion. Obwohl bislang stets gegen das Konsultationsgesetz, stimmten nun alle Abgeordneten nun dafür. Der Grund: Fujimori habe schließlich in den 90er Jahren das Übereinkommen 169 ILO unterzeichnet.

    Die Befürworter des Konsultationsgesetzes erhoffen sich nun – wenn der Text denn von Ollanta Humala unterzeichnet wird – eine Abnahme sozialer Konflikte und eine stärkere Einbindung der Indígena, beispielsweise bei der Ausbeutung von Öl- oder Gasfeldern oder auch von Wäldern. Ob es dies leisten kann, wird sich noch zeigen müssen. Denn Konsultation bedeutet nicht, dass eine negative Stellungnahme der betroffenen Indígena ein Bergbauprojekt auch aufhalten kann. Hardliner auf Seiten der Regierung könnten also – mit einer weiteren „bürokratischen Hürde“ – einfach weiter machen wie bisher. Hardliner auf Seiten der Indígena ebenfalls. Soll der Beschluss des Kongresses wirklich Konflikte mit tragischem Ausgang wie 2009 bei Bagua oder kürzlich in Puno verhindern, muss die „Konsultation“ mit reichlich „Dialog“ gefüllt werden.

  • Regionalregierung San Martín veröffentlicht Schulbücher auf Awajún

    Schulbuch in Awajún. Foto: Gobierno Regional de San Martín.
    Schulbuch in Awajún. Foto: Gobierno Regional de San Martín.

    Die wiedergewählte Regionalregierung von San Martín hat zwei Schulbücher in der Ureinwohner-Sprache Awajún veröffentlicht. Mit den Schulbüchern Kijus-1 und Chijikas 1 können in Zukunft Kinder aus indigenen Gemeinschaften in ihrer Muttersprache lernen. Die Grundschul-Lesebücher wurden von Pancho Tanques Atchut erarbeitet, der selbst mit Awajún als Muttersprache aufwuchs und heute als Spezialist für zweisprachige Bildung bei der Regionaldirektion für Bildung der Region San Martín in Moyobamba arbeitet. In mehreren Pilotprojekten soll das Material – 1.500 Bücher – nun an 27 Schulen im Umland von Rioja und Moyobamba verteilt werden. Zu dem Projekt, mit dem das Lesevermögen der Schülerinnen und Schüler verbessert werden soll, gehören auch Lehrerfortbildungen.

    Bei der Pisa-Studie 2009 erreichte Peru in der Kategorie „Leseverstehen“ nur den drittletzten Platz, vor Aserbaidschan und Kirgisistan.

  • Peru: Awajún, Wampis und Quechua jetzt Amtssprachen der Region Amazonas

    Logo Regionalregierung Amazonas - Gobierno Regional Amazonas
    Logo Regionalregierung Amazonas – Gobierno Regional Amazonas

    Die Regionalregierung Amazonas hat die Ureinwohner-Sprachen Awajún, Wampis und Quechua als offizielle Amtssprachen anerkannt. Die Entscheidung des Regionalrates fußt auf dem Artikel 55 der peruanischen Verfassung, in dem festgelegt ist, dass in erster Linie Spanisch, aber in Regionen, wo Ursprachen vorherrschen, auch diese Amtssprache sind.

    In den Distrikten Imaza und Aramango (Provinz Bagua), sowie in der Provinz Condorcanqui gehören rund 90% der Bevölkerung zu den Awajún oder den Wampis. Insbesondere im Süden der Region wird in einigen Orten bis heute Quechua gesprochen.

    Die Anerkennung bedeutet, dass vermehrt Lehrer für diese Sprachfamilien ausgebildet und eingesetzt werden können. Zudem bedeutet der Schritt eine Selbstverpflichtung der Regionalregierung, auch Gesundheitspersonal mit entsprechenden Sprachkenntnissen einzusetzen. Bei Gerichtsprozessen müssen entsprechende Übersetzer gestellt werden.

    Aus welchen Mitteln die entsprechenden Fortbildungen finanziert werden sollen geht aus dem Beschluss des Regionalrates nicht hervor. Da Ende des Jahres eine neue Regionalregierung ihre Arbeit aufnehmen wird, ist von einer baldigen Durchsetzung deshalb nicht auszugehen.

  • Alan García verweigert Indígena-Konsultationsgesetz die Unterschrift

    Die peruanische Regierung hat das Gesetz zur Konsultation von Ureinwohnern nicht unterschrieben und an den Kongress zurück überwiesen. Damit steht der Gesetzgebungsprozess wieder am Anfang. Zuvor hatten – verfrüht – zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dem peruanischen Staat zur Verabschiedung des Gesetzes gratuliert. Mit der Unterschriftsverweigerung geht eine Reihe von Forderungen einher, wie der Gesetzestext geändert werden soll.

    Im Mittelpunkt der Forderungen der Regierung steht, im Gesetzestext solle ein „Veto“ durch die Konsultation explizit ausgeschlossen werden. Ein Veto war aber auch im bisherigen Gesetzestext nicht vorgesehen und deshalb nicht extra als „ausgeschlossen“ aufgeführt. Zudem wird die Definition von „pueblos indígenas“ als unzureichend eingestuft, also von den Einheiten, die konsultiert werden sollen. Die derzeitige Definition schließt – bewusst – auch traditionelle bäuerliche Gemeinschaften im Andenhochland mit ein. Das ist offensichtlich nicht im Sinne des peruanischen Präsidenten. Darüber hinaus soll das Konsultationsverfahren nicht, wie vorgesehen, über die „traditionellen“ Strukturen der Ureinwohner ablaufen, sondern über ein von der peruanischen Wahlbehörde ONPE festgelegtes Verfahren.

    Mit der Entscheidung des peruanischen Präsidenten Alan García Pérez, sowie seines Premierministers Javier Velásquez, den vom peruanischen Kongress ausgehandelten und angenommenen Gesetzestext zurückzuweisen, bleibt Peru weiterhin die Umsetzung des Übereinkommens 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) schuldig, das bereits vor Jahren ratifiziert wurde.

    Das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO sieht vor, dass die Regierung die Ureinwohner um ihre Stellungnahme zu Gesetzen bitten muss, von denen diese selbst betroffen sein könnten.

    Der Entscheidung des Präsidenten war öffentliche Kritik an dem Gesetz und intensive Lobbyarbeit durch den einflussreichen Wirtschaftsverband CONFIEP voraus gegangen.

    Die Präsidentin der zuständigen Kongresskommission, die Abgeordnete Elizabeth León, kündigte eine Sondersitzung an, um über das Thema zu debattieren. Der Vorsitzende der Konföderation Bergbau-betroffener Gemeinden (CONACAMI), Mario Palacios, warf Präsident García „Rassismus“ und „Diskriminierung“ vor.

  • Nach Rückkehr aus Exil: Indígena-Anführer Pizango festgenommen

    Alberto Pizango Chota bei der Rückkehr aus dem Exil. Foto: SERVINDI.
    Alberto Pizango Chota bei der Rückkehr aus dem Exil. Foto: SERVINDI.

    Der Vorsitzende der Indígena-Organisation AIDESEP, Alberto Pizango Chota, wurde gestern bei seiner Rückkehr aus dem Exil in Nicaragua am Flughafen Jorge Chávez (Lima) festgenommen. Gegen ihn liegt eine Anzeige wegen Aufwiegelung, Rebellion und Verschwörung im Zusammenhang mit den Indígena-Protesten im vergangenen Jahr vor, die am 5. Juni in einem Blutbad („Baguazo“) geendet hatten. Pizango Chota selbst, der sich an jenem Tag nicht am Ort des Geschehens, das Umland von Bagua Grande, aufhielt, sieht sich als politisch Verfolgter.

    Nach eigenen Angaben ist Pizango Chota freiwillig auf Wunsch verschiedener peruanischer Indígena-Organisationen zurückgekehrt.

    Neben einem großen Polizeiaufgebot wurde er am Flughafen auch von hunderten Anhängern erwartet, die seine Freiheit forderten. Pizango wurde begleitet von AIDESEP-Vizepräsidentin Daysi Zapata Fasabi, sowie der Schauspielerin und Menschenrechtlerin Q’orianka Kilcher.

    Inzwischen hat auch Amnesty International eine „Urgent Action“ gestartet, in der vor einem „unfähren Prozess“ gewarnt wird.

    NACHTRAG 28.5.

    Alberto Pizango wurde mit Auflagen aus dem Gefängnis entlassen. Diese bestehen in der Verpflichtung, monatlich bei Gericht eine Unterschrift zu leisten, sowie das Land nicht zu verlassen.

  • „Baguazo“: Getötete Polizisten werden zu Nationalhelden ernannt

    Die Polizisten, die im vergangenen Jahr bei dem gescheiterten Versuch, die von Ureinwohnern besetzte Fernando Belaúnde Terry-Straße im Norden Perus zu räumen, getötet wurden, sollen zu Nationalhelden ernannt werden. Das erklärte der peruanische Premierminister Javier Velásquez Quesquén nach einem Treffen mit Angehörigen der Polizisten. Damit wolle man sie für ihr „Opfer bei der Verteidigung der Gesellschaft und der Ordnung“ ehren, so Quesquén. Mit der Ehrung einher geht das Versprechen, die Hinterbliebenen der Polizisten finanziell zu Unterstützen.

    Am 5. Juni 2009 hatten Beamten der peruanischen Polizei versucht, den Straßenabschnitt rund um das Straßendorf „Siempre Viva“ zu räumen, den mehrere Gruppen von Ureinwohnern (Indígena) über Wochen hinweg besetzt gehalten hatten, um gegen eine Reihe von Legislativdekreten der peruanischen Regierung zu demonstrieren, durch die sie ihre Rechte angegriffen sahen. Kurz zuvor hatten die Indígena mit einem lokalen Polizeigeneral die Räumung der Straße ausgehandelt. Noch bevor die Straße friedlich geräumt werden konnte, wurden Polizeieinheiten und -hubschrauber losgeschickt, um die Straße zu räumen. Im Umfeld der Straße, aber auch in umliegenden Orten kam es daraufhin zu Ausschreitungen, Zusammenstößen und Racheakten, in deren Folge mindestens 33 Menschen starben, darunter neben Polizisten auch Indígena und andere Bewohner der umliegenden Provinzen.

  • Peru: Indígena-Konsultationsgesetz ist angenommen

    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS
    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS

    Der peruanische Kongress hat gestern das Konsultationsgesetz beschlossen, nach dem – wie in der Übereinkunft 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO vorgesehen – in Zukunft die Ureinwohner, insbesondere in Perus Zentrum und im Osten des Landes bei Gesetzesvorhaben, die sie betreffen könnten, konsultiert werden müssen.

    Zuvor hatte die Verfassungskommission des peruanischen Kongresses ihre Forderung zurückgezogen, ein Vetorecht explizit auszuschließen.

    Bereits im vergangenen Juli hatte die peruanische Volksanwaltschaft (Defensoría del Pueblo) nach den schweren Zusammenstößen zwischen Ureinwohnern, lokaler Bevölkerung und der Polizei einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Der nun verabschiedete Text nimmt zahlreiche Anregungen des Defensoría-Entwurfs auf und basiert auf einer Vorlage der linksnationalistischen Partei (PNP).

    Der größte Indígena-Dachverband Perus, AIDESEP, begrüßte die Verabschiedung des Gesetzes mit dem sperrigen Titel „Gesetz über das Recht auf Vorabkonsultation der Inígena- und Urvölker, das im Übereinkommen N° 169 der internationalen Arbeitsorganisation festgelegt ist“ (Ley del Derecho a la Consulta Previa a los pueblos Indígenas u Originarios reconocido en el convenio N° 169 de la Organización Internacional del Trabajo), nach Angaben des Indígena-Informationsdienstes SERVINDI das erste seiner Art auf dem amerikanischen Kontinent. Das Gesetz sei ein Schritt für die Wiederherstellung von Vertrauen und Aussöhnung zwischen dem [peruanischen] Staat und den Indigenen Völkern, so Saúl Puertas, Mitglied der AIDESEP-Führung.

    Das verabschiedete Gesetz bekam auch die Unterstützung der Abgeordneten der Regierungspartei APRA.

    Den verabschiedeten Text können Sie hier herunterladen.

  • Indígena-Konsultationsgesetz im peruanischen Kongress

    Sollten die beiden zuständigen Kongresskommissionen einig werden, könnte das peruanische Parlament bereits Morgen erstmals im Plenum über die Gesetzesvorlage zur Konsultation von Indígena debattieren. Das erklärte die Vorsitzende der ständigen Kongresskommission für Andine, Amazonische und Afroperuanische Völker, Umwelt und Ökologie, Elizabeth León Minaya. Bisher hatte die von ihr geführte Kommission, sowie die Verfassungskommission auf unterschiedlichen Versionen beharrt.

    Mit dem Gesetz soll das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO umgesetzt werden, das die Konsultation von Ureinwohnern vorsieht, wenn diese von einem Gesetzesvorhaben betroffen sind. Ursprünglich sollte für das Konsultationsgesetz selbst ein Indígena-Konsultationsverfahren durchgeführt werden, aus Zeitgründen werde jedoch darauf verzichtet, so León.

    Zuletzt gab es intensive Diskussionen darüber, ob den Indígena der peruanischen Anden- und Regenwaldregionen neben dem Recht auf Konsultation auch ein Vetorecht eingeräumt werden soll, die aktuellen Vorschläge verneinen dies ausdrücklich. Ein solches Vetorecht hatte sich vor allem die Organisation bergbaubetroffener Ortschaften gewünscht.

  • Schlechter Start: Indígena-Konsultationsgesetz wird nur in Lima konsultiert

    Obwohl von der peruanischen Regierung eine landesweite Konsultation angekündigt wurde, müssen Ureinwohner, die ihre Meinung über ein Gesetz für mehr Indígena-Mitsprache abgeben wollen, bis in die peruanische Hauptstadt Lima reisen. Damit wird der Sinn des Gesetzes selbst auf den Kopf gestellt, dessen Ziel es eigentlich ist, den Ureinwohnern in allen Teilen Perus mehr Mitsprache in politischen Fragen zu ermöglichen.

    Nach der von Peru ratifizierten Übereinkunft 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO muss die Regierung die Ureinwohner um ihre Meinung zu Gesetzen bitten, von denen diese selbst betroffen sein könnten. Obwohl dieses Verfahren mit der Ratifizierung des Übereinkommens 169 zu peruanischem Recht wurde, scherte sich der peruanische Staat bisher nicht darum, es auch umzusetzen, bis heute gibt es kein Reglement, wie es durchgeführt werden kann. Das soll sich nun ändern, entsprechende Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Dass für die Vorabkonsultation zu dem Reglement selbst Indígena aus allen Teilen Perus erst teils mehrere Tagesreisen auf sich nehmen müssen, um in die Hauptstadt Lima zu kommen, ist kein gutes Zeichen.

    Zumindest an einem Ort außerhalb Limas soll zumindest symbolisch über das Projekt debattiert werden. Der Ort wird Bagua Grande (Provinz Utcubamba / Region Amazonas) sein, dort, wo vor fast einem Jahr mehr als 30 Personen ihr Leben verloren haben, darunter Indígena, Polizisten und Mitbürger, die sich mit den Indígena-Protesten solidarisiert hatten. Vorausgegangen war ein mehrmonatiger Protest verschiedener Indígena-Gruppen, sowie einer Straßen-Besetzung in der Nähe. Die Indígena protestierten gegen mehrere Gesetze und Legislativdekrete, die sie betrafen. Allerdings hatte die Regierung offensichtlich „vergessen“, dass die Übereinkunft 169 ILO die Konsultation vorschreibt.