Indígena-Konsultationsgesetz im peruanischen Kongress

Sollten die beiden zuständigen Kongresskommissionen einig werden, könnte das peruanische Parlament bereits Morgen erstmals im Plenum über die Gesetzesvorlage zur Konsultation von Indígena debattieren. Das erklärte die Vorsitzende der ständigen Kongresskommission für Andine, Amazonische und Afroperuanische Völker, Umwelt und Ökologie, Elizabeth León Minaya. Bisher hatte die von ihr geführte Kommission, sowie die Verfassungskommission auf unterschiedlichen Versionen beharrt.

Mit dem Gesetz soll das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO umgesetzt werden, das die Konsultation von Ureinwohnern vorsieht, wenn diese von einem Gesetzesvorhaben betroffen sind. Ursprünglich sollte für das Konsultationsgesetz selbst ein Indígena-Konsultationsverfahren durchgeführt werden, aus Zeitgründen werde jedoch darauf verzichtet, so León.

Zuletzt gab es intensive Diskussionen darüber, ob den Indígena der peruanischen Anden- und Regenwaldregionen neben dem Recht auf Konsultation auch ein Vetorecht eingeräumt werden soll, die aktuellen Vorschläge verneinen dies ausdrücklich. Ein solches Vetorecht hatte sich vor allem die Organisation bergbaubetroffener Ortschaften gewünscht.

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