Trotz Widerstand des Präsidenten: Peru verpflichtet Unternehmen zur Anstellung von Menschen mit Behinderung

Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS

Der peruanische Kongress. Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS.

Der peruanische Kongress hatte es bereits im vergangenen Juni beschlossen, Präsident Ollanta Humala hatte sich dagegen ausgesprochen, nun kommt es dennoch: Die Parlamentsabgeordneten haben ein Gesetz* verabschiedet, das die Rechte von Menschen mit Behinderung ausweitet.

So gilt beispielsweise für Privatunternehmen ab 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern künftig eine Quote von 3%, bei öffentlichen Einrichtungen in Höhe von 5%. Zuvor hatte sich Präsident Humala die Meinung des Unternehmerverbandes CONFIEP zu Eigen gemacht, dessen Präsident Humberto Speziani behauptet, durch das Gesetz würden Unternehmer gezwungen, auf Kosten von Angestellten ohne Behinderung „künstlich Stellen zu schaffen“ – und das Gesetz deshalb nicht unterzeichnet. Nun verabschiedeten die Kongressabgeordneten den Gesetzestext ein zweites Mal, womit das Präsidenten-Veto übergangen wurde.

Obwohl das Gesetz bereits in Kraft ist, müssen die Betroffenen wohl noch ein wenig warten. Denn: Der Kongress räumte der Regierung eine Frist von mehreren Monaten ein, um das Gesetz zu reglementieren. In diesem Reglement werden voraussichtlich auch Übergangsregelungen enthalten sein, die Unternehmen und Behörden eine langsame Umsetzung der Vorgaben erlauben.

Die peruanische Down-Syndrom-Vereinigung kritisierte das Vorgehen von Präsident Humala scharf. Bei der Neuregelung handle es sich um von der internationalen Arbeitsorganisation OIT empfohlene Schritte, die Inklusion von Menschen mit anderen Fähigkeiten voranzutreiben, so die Vereinigung in einer Stellungnahme. Zudem fehle es an ausreichender Berufsausbildung der geschätzt rund drei Millionen Peruanerinnnen und Peruaner mit Behinderung, heißt es in der Pressemitteilung.

Auch andere Bereiche neu geregelt

Neben der Einführung der Quote deckt das Gesetz noch zahlreiche weitere Bereiche ab. So werden bestimmte Medienunternehmen für einzelne Programme verpflichtet, Simultanübersetzung in Gebärdensprache oder Untertitel anzubieten. Auch wird die Förderung des Behindertensports festgeschrieben.

*Ley N° 29973, Ley General de la Persona con Discapacidad

Kommentar verfassen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.