Verfassungsgericht: Gesundheitsministerium darf "Pille danach" nicht weiter verteilen

Das peruanische Gesundheitsministerium darf die „Pille danach“ nicht mehr kostenlos verteilen. Das entschied gestern das peruanische Verfassungsgericht (TC). Das Gericht hatte zahlreiche Gutachten aus verschiedenen Ländern geprüft und festgestellt, es sei nicht eindeutig geklärt, ob die „Pille danach“ nicht zum Tod eines ungeborenen Kindes führen kann. Das verstoße gegen den Artikel 2 Absatz 1 der peruanischen Verfassung, nach dem jede Person das Recht auf „Leben, Identität, moralische, physische und psychische Integrität“ hat, wobei der/die „Empfangene dann als Rechtsperson angesehen wird, wenn es um seinen/ihren Vorteil“ geht.

Neben dem Gesundheitsministerium, für das die „Pille danach“ ein wichtiger Teil der Strategie zur Familienplanung war, sind auch Farmaunternehmen von dem Urteil betroffen. In Zukunft müssen diese in der Packungsbeilage darauf hinweisen, dass das Medikament möglicherweise – so das Verfassungsgericht in einer Pressemitteilung – einen „abtreibenden Effekt“ haben könnte.

Die peruanische Ärztekammer kritisierte das Urteil. Da entsprechende Medikamente nicht mehr kostenlos verteilt werden dürften, betreffe es vor allem arme Frauen, die es sich in der Apotheke nicht leisten könnten. Das werde zu einer Höheren Zahl von Abtreibungen führen, so Ärztekammerpräsident Julio Castro Gómez. Das sei auch die Position der Weltgesundheitsorganisation WHO, die auf die „nicht abtreibende Wirkung“ der „Pille danach“ hinwiesen.

Geklagt hatte eine Gruppierung radikaler Abtreibungsgegner. Das vollständige Urteil kann unter http://www.tc.gob.pe/jurisprudencia/2009/02005-2009-AA.html eingesehen werden.

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