Peru: Verfassungsgericht hebt Verbot einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Jugendlichen auf

Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe

Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe

Wurde in Peru eine Frau mit weniger als 18 Jahren schwanger, stand bislang der Vater mit einem Bein im Gefängnis. Kam die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande, ist dies auch weiterhin so. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ist aber künftig straffrei, das entsprechende Verbot wurde nun vom peruanischen Verfassungsgericht aufgehoben. 10.609 Bürgerinnen und Bürger hatten Verfassungsbeschwerde gegen einen entsprechenden Passus des Strafgesetzbuches eingelegt – mit Erfolg.

Verfassungsgericht: „freie Ausübung der Sexualität“ ein Grundrecht

In ihrem Urteil stellten die Richter fest, es sei verfassungsgemäß, „gewaltätigen und erzwungenen Geschlechtsverkehr“, sowie den Missbrauch von Schutzbefohlenen „zu verbieten“, insbesondere wenn es sich um Kinder und Jugendliche handle. Bei der „freien Ausübung der Sexualität“ handle es sich aber um ein Grundrecht, das man zumindest für 14-18jährige nicht einfach unter Strafen stellen dürfe, heißt es im Urteilstext.

Verfassungsgericht mahnt bessere Aufklärung an

Dabei beließen es die Richter allerdings nicht bleiben. Sie riefen zudem den peruanischen Kongress auf, eine neue, verfassungskonforme Gesetzesgrundlage zu schaffen, sowie im Bildungswesen die Aufklärung zu stärken. Dies sei wichtig, um trotz der Aufhebung des Verbotes die Zahl der Teenagerschwangerschaften zu verringern, so das Gericht, denn „es sei Konsens, dass eine Schwangerschaft in jungem Alter die körperliche, geistige und soziale Gesundheit der jungen Mutter“ beeinträchtige.

Bislang bis zu 30 Jahren Haft für Geschlechtsverkehr

Nach bisherigem Recht drohte Jugendlichen, denen Geschlechtsverkehr nachgewiesen werden konnte – also dort, wo es jemanden gab, der klagte – bis zu 30 Jahre Haft, egal, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder erzwungen erfolgte. Denjenigen, die bereits verurteilt wurden, hilft das Urteil aber nicht: Es gilt nicht rückwirkend. Das Thema ist dabei kein Unwichtiges: Bei der Volkszählung 2007 gaben in der Region Amazonas rund 30% der befragten Frauen an, ihr erstes Kind im Alter zwischen 12 (0,2%, 162 Fälle) und 17 Jahren (11,2%, 9.251 Fälle) bekommen zu haben*.

Frauenrechtlerinnen jubeln, konservative Bischöfe entsetzt

Die Reaktionen auf das Urteil fielen erwartungsgemäß vielfältig aus. Die Direktorin der Frauenrechtsorganisation Flora Tristán, Ivonne Macassi, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung der Richter. In zahlreichen Fällen habe das Verbot junge Mütter davon abgehalten, ärztlichen Rat einzuholen – aus Angst, die Väter könnten dafür ins Gefängnis kommen. Es sei richtig, einvernehmlichen und erzwungenen Geschlechtsverkehr unterschiedlich zu bewerten. Kritik an dem Urteil kam von konservativen Bischöfen. Die Eltern würden gezwungen, ihren minderjährigen Kindern den Geschlechtsverkehr zu erlauben, so Mons. José Antonio Eguren, Erzbischof von Piura und Tumbes. Das verletze die Aufsichtspflicht und das -recht der Eltern, so der Erzbischof. Der Vorsitzende der peruanischen Bischofskonferenz, Salvador Piñeiro, äußerte sich dagegen weniger kritisch, appellierte aber an Familien und Lehrer, Jugendlichen im Bereich Sexualität Orientierung zu bieten. Zu viele Kinder in Peru müssten ohne intakte Familie aufwachsen, so Piñeiro.

* Werte aus anderen Regionen
Mütter, die ihr erstes Kind mit weniger als 18 Jahren bekamen
Loreto: 35,25% (22.600)
Ayacucho: 23,65% (13.701)
Callao: 23,42% (18.922)

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