Schlagwort: Verfassungsgericht

  • Peru: Verfassungsgericht hebt Verbot einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Jugendlichen auf

    Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe
    Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe

    Wurde in Peru eine Frau mit weniger als 18 Jahren schwanger, stand bislang der Vater mit einem Bein im Gefängnis. Kam die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande, ist dies auch weiterhin so. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ist aber künftig straffrei, das entsprechende Verbot wurde nun vom peruanischen Verfassungsgericht aufgehoben. 10.609 Bürgerinnen und Bürger hatten Verfassungsbeschwerde gegen einen entsprechenden Passus des Strafgesetzbuches eingelegt – mit Erfolg.

    Verfassungsgericht: „freie Ausübung der Sexualität“ ein Grundrecht

    In ihrem Urteil stellten die Richter fest, es sei verfassungsgemäß, „gewaltätigen und erzwungenen Geschlechtsverkehr“, sowie den Missbrauch von Schutzbefohlenen „zu verbieten“, insbesondere wenn es sich um Kinder und Jugendliche handle. Bei der „freien Ausübung der Sexualität“ handle es sich aber um ein Grundrecht, das man zumindest für 14-18jährige nicht einfach unter Strafen stellen dürfe, heißt es im Urteilstext.

    Verfassungsgericht mahnt bessere Aufklärung an

    Dabei beließen es die Richter allerdings nicht bleiben. Sie riefen zudem den peruanischen Kongress auf, eine neue, verfassungskonforme Gesetzesgrundlage zu schaffen, sowie im Bildungswesen die Aufklärung zu stärken. Dies sei wichtig, um trotz der Aufhebung des Verbotes die Zahl der Teenagerschwangerschaften zu verringern, so das Gericht, denn „es sei Konsens, dass eine Schwangerschaft in jungem Alter die körperliche, geistige und soziale Gesundheit der jungen Mutter“ beeinträchtige.

    Bislang bis zu 30 Jahren Haft für Geschlechtsverkehr

    Nach bisherigem Recht drohte Jugendlichen, denen Geschlechtsverkehr nachgewiesen werden konnte – also dort, wo es jemanden gab, der klagte – bis zu 30 Jahre Haft, egal, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder erzwungen erfolgte. Denjenigen, die bereits verurteilt wurden, hilft das Urteil aber nicht: Es gilt nicht rückwirkend. Das Thema ist dabei kein Unwichtiges: Bei der Volkszählung 2007 gaben in der Region Amazonas rund 30% der befragten Frauen an, ihr erstes Kind im Alter zwischen 12 (0,2%, 162 Fälle) und 17 Jahren (11,2%, 9.251 Fälle) bekommen zu haben*.

    Frauenrechtlerinnen jubeln, konservative Bischöfe entsetzt

    Die Reaktionen auf das Urteil fielen erwartungsgemäß vielfältig aus. Die Direktorin der Frauenrechtsorganisation Flora Tristán, Ivonne Macassi, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung der Richter. In zahlreichen Fällen habe das Verbot junge Mütter davon abgehalten, ärztlichen Rat einzuholen – aus Angst, die Väter könnten dafür ins Gefängnis kommen. Es sei richtig, einvernehmlichen und erzwungenen Geschlechtsverkehr unterschiedlich zu bewerten. Kritik an dem Urteil kam von konservativen Bischöfen. Die Eltern würden gezwungen, ihren minderjährigen Kindern den Geschlechtsverkehr zu erlauben, so Mons. José Antonio Eguren, Erzbischof von Piura und Tumbes. Das verletze die Aufsichtspflicht und das -recht der Eltern, so der Erzbischof. Der Vorsitzende der peruanischen Bischofskonferenz, Salvador Piñeiro, äußerte sich dagegen weniger kritisch, appellierte aber an Familien und Lehrer, Jugendlichen im Bereich Sexualität Orientierung zu bieten. Zu viele Kinder in Peru müssten ohne intakte Familie aufwachsen, so Piñeiro.

    * Werte aus anderen Regionen
    Mütter, die ihr erstes Kind mit weniger als 18 Jahren bekamen
    Loreto: 35,25% (22.600)
    Ayacucho: 23,65% (13.701)
    Callao: 23,42% (18.922)

  • Cajamarca: Bergbau-Gutachter mahnen Verbesserungen am Conga-Projekt an

    Logo des Dossiers "Wasserkonflikte".Das lang erwarete Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung des umstrittenen Bergbauprojektes Conga in der nordperuanischen Region Cajamarca gibt nach Berichten peruanischer Medien keine Empfehlung über dessen Durchführbarkeit ab, mahnt aber Nachbesserungen an. Die Gutachter hatten gestern kurz die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt, erst heute soll es im Internet veröffentlicht werden. Für das „Conga“-Projekt, in dessen Rahmen im Tagebau Gold und Kupfer gefördert werden soll, müssen insgesamt vier Bergseen trocken gelegt und gegen mehrere künstliche Wasserreservoirs ausgetauscht werden. Dadurch, sowie durch den Bergbaubetrieb selbst, fürchten die Gegner des Projekts einen gravierenden Eingriff in Ökosystem und Wasserhaushalt. Einer der Gutachter erklärte, Bergbau könne niemals ohne Auswirkungen auf die Umwelt durchgeführt werden. Allerdings sei im Rahmen des Gutachtens eine hohe Belastung des Grundwassers mit menschlichen und tierischen Fäkalien nachgewiesen worden, weswegen dieses auch weder für Mensch, noch für Tier als Trinkwasser nutzbar wäre.

    Nach Angaben von Umweltminister Manuel Pulgar Vidal empfehlen die Gutachter, bei der geplanten Abraumhalde im Gebiet des bisherigen „Perol“-Bergsees nachzubessern, sowie eines der Wasserreservoirs größer anzulegen als bislang geplant.

    Regionalpräsident Santos Guerrero spricht von „großem Sieg“

    Gregorio Santos Guerrero, Regionalpräsident von Cajamarca und erklärter Gegner des Conga-Projektes, sprach von einem „großen Sieg“ für die Region. Das vorgelegte Gutachten leute eine Zeitenwende in der peruanischen Bergbaugeschichte ein, der Staat habe nun verstanden, dass der Staat zunächst „Vertrauen schaffen“ müsse, so Santos. In Cajamarca selbst gingen derweil nach Polizeiangaben rund 2.000 Menschen auf die Straße, um, streng bewacht von tausenden Polizistern, gegen „Conga“ zu demonstrieren. In anderen Teilen Perus kam es zu Solidaritätskundgebungen.

    In den vergangenen Wochen hatte es in der Region Cajamarca wiederholt Protestaktionen in großem Ausmaß gegen das Bergbauprojekt gegeben, dabei kam es auch zu Gewaltakten gegen Einrichtungen des Unternehmens, gegen öffentliche Einrichtungen, sowie gegen Journalisten. Die Regierung, bis dahin ebenfalls nur begrenzt zu Konzessionen bereit und immer mit einer großen Zahl von Polizisten und Soldaten im Einsatz, verhängte darauf hin den Ausnahmezustand über große Teile der Region – und beauftragte drei ausländische Gutachter, die Umweltverträglichkeitsprüfung noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Diese wurde kurz vor dem Ende der Regierungszeit unter dem damaligen Präsidenten Alan García offenbar kaum geprüft durchgewunken.

    Eingetreten ist nun das erwartete „ja, aber…“, das Bergbauprojekt wird wohl durchgeführt werden, aber mit einigen Änderungen. Von Yanacocha, dem Betreiber des Bergbauprojektes, gab es bislang keine Stellungnahme. Den Ausgang hatte man aber offenbar auch dort bereits erwartet. Bereits am 1. April hatte Newmont Mining, Hauptanteilseigner an Yanacocha, dem Unternehmen, das „Conga“ durchführen will, gemeldet, es sei „zeitnah mit der Wiederaufnahme“ des Projektes zu rechnen.

    Regionalrats-Verordnung gegen Conga verfassungswidrig

    Wohl nicht ganz zufällig veröffentlichte gestern auch das peruanische Verfassungsgericht seine Entscheidung zu einer Verordnung, für die der Regionalrat von Cajamarca Ende Dezember 2011 einstimmig votiert hatte. Die Verordnung, nun als verfassungswidrig eingestuft, verbot Bergbauaktivitäten in Quellgebieten und erklärte das „Conga“-Projekt wegen Mängeln in der Umweltverträglichkeitsprüfung für undurchführbar. Damit, so die Richter, habe die „Regionalregierung Cajamarca seine Normgebungskompetenzen überschritten“, da sie keine Verordnungen zum mittleren und Großbergbau erlassen dürfe. Die Entscheidung über die Zulässigkeit bestimmter Aktivitäten in Quellgebieten obliege zudem der nationalen Wasserbehörde ANA (Autoridad Nacional del Agua). Die Regionalregierung Cajamarca kündigte an, vor einem internationalen Gericht gegen das Urteil zu klagen.

  • „Conga“-Projekt: Regionalrat Cajamarca riskiert den Verfassungsbruch

    Der Rat der Region Cajamarca hat das Bergbauprojekt „Conga“ einstimmig für undurchführbar erklärt und damit möglicherweise gegen die peruanische Verfassung verstoßen. Nachdem Präsident Humala in der Nacht auf Montag nach 11 Streiktagen für Teile der Region Cajamarca den Ausnahmezustand ausgerufen hatte, entschieden die Ratsmitglieder gestern nach mehrstündiger Debatte, den Bergbau in Quellgebieten der Region generell zu untersagen. Direkt angesprochen wurde auch das „Conga“-Projekt, für das vier Bergseen verschwinden oder verlegt werden müssten. Begründet wird die Entscheidung mit Fehlern in der Umweltverträglichkeitsprüfung des Projektes. Durch die Entscheidung des Regionalrates wolle man die Proteste der vergangenen Wochen in dem Rahmen fortsetzen, den der Ausnahmezustand noch lässt, so der Regionalrat in einer Pressemitteilung.

    Nach Ansicht von Verfassungsrechtlern hat der Regionalrat dabei allerdings seine Kompetenzen überschritten und eine Rüge des Verfassungsgerichts riskiert. So erklärte der ehemalige Justizminister und Verfassungsrichter Victor García Toma, bei Bergbauprojekten dieser Größenordnung liege die Entscheidungskompetenz allein bei der Zentralregierung. Der Rat habe seine Kompetenzen klar überschritten, so García Toma. Ähnlich argumentiert auch Fredy Otárola, Vorsitzender der Verfassungskommission des peruanischen Kongresses, der daneben allerdings auch die Rolle von Regionalpräsident Gregorio Santos Guerrero kritisiert. Es sei ein Rechtsverstoß, als Vertreter des Staates Proteste anzuführen, so Otárola von der Regierungspartei PNP.

  • Peruanisches Verfassungsgericht verhandelt Causa Fujimori am 1. Juni

    Im Knast, wahrscheinlich noch lange: A. Fujimori. Bild: ANDINA

    Noch vor der Präsidentschaftswahl am 5. Juni wird sich das peruanische Verfassungsgericht eines Haftprüfungsantrages (Habeas Corpus) annehmen, den die Verteidigung des peruanischen Ex-Präsidenten gestellt hat, der derzeit wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Korruption im Gefängnis eine 25jährige Haftstrafe absitzt. Die Verhandlung wurde für den kommenden Mittwoch angesetzt. Der Antrag von Fujimori-Anwalt Nakazaki zielt darauf ab, eine Entscheidung des obersten Gerichtshofes anzufechten. Dieser hatte zuvor einen Antrag Nakazakis auf den Austausch der fünf Richter, die zuvor die 25jähige Haftstrafe gegen Alberto Fujimori bestätigt hatten, abgelehnt. Durch den Austausch der Richter soll erreicht werden, dass die Bestätigung der Verurteilung Alberto Fujimoris zu 25 Jahren Haft für ungültig erklärt wird. Dann müsste ein neues Tribunal eingerichtet werden, das sich mit dem Urteil gegen Alberto Fujimori beschäftigt. César Romero, Kolumnist der Tageszeitung La República, sieht darin eine Langzeitstrategie der Verteidigung Fujimoris. Sollte im Erfolgsfall die Strafe erneut bestätigt werden, werde man immer wieder den Austausch der Richter beantragen, wodurch die Zahl möglicher Richter sich weiter reduziere, so César Romero. Am Ende blieben dann keine Richter mehr übrig und Fujimori ohne endgültige Verurteilung. Fujimori würde in diesem Fall das Gefängnis dennoch nicht so bald verlassen, aber seine Anhänger, insbesondere seine Tochter Keiko, die bei der Wahl in weniger als zwei Wochen antritt, könnten an der Legende der Unschuld Fujimoris stricken und dabei immer auf die ausbleibende Bestätigung durch den obersten Gerichtshof verweisen. Man darf gespannt sein, wie die Verfassungsrichter am Mittwoch entscheiden.

     

     

  • Verfassungsgericht: Peruanisches Bergbauministerium handelt verfassungswidrig

    Das peruanische Energie- und Bergbauministerium hätte bereits vor Jahren ein Verfahren einführen müssen, durch das Ureinwohner vor dem Beginn von Bergbauarbeiten konsultiert werden. So urteilte jetzt das peruanische Verfassungsgericht. Im 47. Absatz des Urteilsspruchs wird sogar darauf hingewiesen, dass das Versäumnis der Reglementierung der Übereinkunft 169 der Internationalen Arbeitsorganisation ILO, das den Konsultationsprozess vorsieht, den peruanischen Staat zum Mitschuldigen an den schweren Zusammenstößen zwischen Ureinwohnern und der Polizei 5. Juni 2009 in der Nähe der peruanischen Stadt Bagua („Baguazo“) macht. Entsprechende Regeln hätten zudem, ohne große Kosten, mindestens sieben weitere soziale Konflikte verhindern können, so das Verfassungsgericht.

    In dem Urteil wurde das Energie- und Bergbauministerium verpflichtet, ein entsprechendes Konsultationsverfahren einzuführen, dessen Grundlagen die Verfassungsrichter ebenfalls festlegten. Zudem wird der peruanische Kongress aufgefordert, auf dem Gesetzestext zu beharren, der im Mai von den Parlamentariern verabschiedet, von Präsident García allerdings nicht unterschrieben worden war.

    Geklagt hatte im August 2007 die Indígena-Organisation AIDESEP.

    Das vollständige Urteil kann hier abgerufen werden (peruanisches Verfassungsgericht).

  • Peruanisches Verfassungsgericht setzt Gebrauchtwagenimport ein Ende

    Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe
    Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe

    Mit einem Grundsatzurteil hat das peruanische Verfassungsgericht dem Import von Gebrauchtwagen, die älter als fünf Jahre sind, den Riegel vorgeschoben. Der Import solcher Fahrzeuge ist in Peru bereits seit einiger Zeit verboten. Mit Hilfe einstweiliger Verfügungen durch Richter niedriger Instanz war es aber zahlreichen Gebrauchtwagenhändlern weiterhin gelungen, das entsprechende Gesetz zu umgehen. Die peruanische Regierung hatte deshalb eine Verfassungsklage gegen die entsprechenden Justizbehörden angestrengt.

    Neben der Aufhebung der einstweiligen Verfügungen ordneten die peruanischen Verfassungsrichter auch Disziplinar- und Strafverfahren gegen mehrere Richter wegen Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung an. Die Steuer- und Zollbehörden wurden aufgerufen, einstweilige Verfügungen dieser Art in Zukunft zu ignorieren.

    Eine einstweilige Verfügung ist eine Art vorläufige Entscheidung des Gerichts im Eilverfahren, die der Sicherung eines Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient.

  • Trotz Urteil des Verfassungsgerichts: Perus Gesundheitsministerium verteilt wieder die "Pille danach"

    Das peruanische Gesundheitsministerium (MINSA) wird die kostenlose Verteilung der „Pille danach“ schon bald wieder aufnehmen. Ein gestern veröffentliches Dekret des Ministeriums weist darauf hin, dass die Weltgesundheitsorganisation WHO in einem offiziellen Schreiben zugesichert habe, die „Pille danach“ habe „keine abtreibende Wirkung“. Im vergangenen Oktober hatte das peruanische Verfassungsgericht entschieden, das Medikament dürfe nicht kostenlos verteilt werden, so lange nicht einwandfrei nachgewiesen werde, dass es keinerlei „abtreibende Wirkung“ hat. Begründet wurde das Urteil mit Artikel 2 Absatz 1 der peruanischen Verfassung, nach dem jede Person das Recht auf „Leben, Identität, moralische, physische und psychische Integrität“ hat, wobei der/die „Empfangene dann als Rechtsperson angesehen wird, wenn es um seinen/ihren Vorteil“ geht.

    Durch das Schreiben der WHO sieht das Gesundheitsministerium den einwandfreien Nachweis erbracht.

    Mehrere Richter des Verfassungsgerichtes kritisierten das Dekret und riefen die ursprünglichen Kläger zu einer neuen Klage auf.

    Es ist davon auszugehen, dass der Streit damit noch an seinem Anfang ist. Bei einer Pressekonferenz in Cusco stellte sich Premierminister Javier Velásquez Quesquén hinter die Entscheidung des Gesundheitsministeriums.

  • Verfassungsgericht: Gesundheitsministerium darf "Pille danach" nicht weiter verteilen

    Das peruanische Gesundheitsministerium darf die „Pille danach“ nicht mehr kostenlos verteilen. Das entschied gestern das peruanische Verfassungsgericht (TC). Das Gericht hatte zahlreiche Gutachten aus verschiedenen Ländern geprüft und festgestellt, es sei nicht eindeutig geklärt, ob die „Pille danach“ nicht zum Tod eines ungeborenen Kindes führen kann. Das verstoße gegen den Artikel 2 Absatz 1 der peruanischen Verfassung, nach dem jede Person das Recht auf „Leben, Identität, moralische, physische und psychische Integrität“ hat, wobei der/die „Empfangene dann als Rechtsperson angesehen wird, wenn es um seinen/ihren Vorteil“ geht.

    Neben dem Gesundheitsministerium, für das die „Pille danach“ ein wichtiger Teil der Strategie zur Familienplanung war, sind auch Farmaunternehmen von dem Urteil betroffen. In Zukunft müssen diese in der Packungsbeilage darauf hinweisen, dass das Medikament möglicherweise – so das Verfassungsgericht in einer Pressemitteilung – einen „abtreibenden Effekt“ haben könnte.

    Die peruanische Ärztekammer kritisierte das Urteil. Da entsprechende Medikamente nicht mehr kostenlos verteilt werden dürften, betreffe es vor allem arme Frauen, die es sich in der Apotheke nicht leisten könnten. Das werde zu einer Höheren Zahl von Abtreibungen führen, so Ärztekammerpräsident Julio Castro Gómez. Das sei auch die Position der Weltgesundheitsorganisation WHO, die auf die „nicht abtreibende Wirkung“ der „Pille danach“ hinwiesen.

    Geklagt hatte eine Gruppierung radikaler Abtreibungsgegner. Das vollständige Urteil kann unter http://www.tc.gob.pe/jurisprudencia/2009/02005-2009-AA.html eingesehen werden.

  • Recht auf saubere Umwelt bekommt Verfassungsrang

    Wie das peruanische Verfassungsgericht (Tribunal Constitucional) am 11. November mit der Entscheidung „Exp. Nº 03610-2008-PA/TC“ entschieden hat, kann jeder Peruaner auf eine saubere Umwelt in seiner Umgebung bestehen und diese notfalls auch einklagen. Der Spruch kam zustande, nachdem ein Fahrzeugimportunternehmen versucht hatte, mit einer Klage das Verbot des Imports von Gebrauchtwagen zu kippen, um mehrere tausend Fahrzeuge zu importieren. Dies lehnte das Verfassungsgericht mit dieser Grundsatzentscheidung nun entschieden ab.