Cajamarca: Bergbau-Gutachter mahnen Verbesserungen am Conga-Projekt an

Logo des Dossiers "Wasserkonflikte".Das lang erwarete Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung des umstrittenen Bergbauprojektes Conga in der nordperuanischen Region Cajamarca gibt nach Berichten peruanischer Medien keine Empfehlung über dessen Durchführbarkeit ab, mahnt aber Nachbesserungen an. Die Gutachter hatten gestern kurz die wichtigsten Ergebnisse vorgestellt, erst heute soll es im Internet veröffentlicht werden. Für das „Conga“-Projekt, in dessen Rahmen im Tagebau Gold und Kupfer gefördert werden soll, müssen insgesamt vier Bergseen trocken gelegt und gegen mehrere künstliche Wasserreservoirs ausgetauscht werden. Dadurch, sowie durch den Bergbaubetrieb selbst, fürchten die Gegner des Projekts einen gravierenden Eingriff in Ökosystem und Wasserhaushalt. Einer der Gutachter erklärte, Bergbau könne niemals ohne Auswirkungen auf die Umwelt durchgeführt werden. Allerdings sei im Rahmen des Gutachtens eine hohe Belastung des Grundwassers mit menschlichen und tierischen Fäkalien nachgewiesen worden, weswegen dieses auch weder für Mensch, noch für Tier als Trinkwasser nutzbar wäre.

Nach Angaben von Umweltminister Manuel Pulgar Vidal empfehlen die Gutachter, bei der geplanten Abraumhalde im Gebiet des bisherigen „Perol“-Bergsees nachzubessern, sowie eines der Wasserreservoirs größer anzulegen als bislang geplant.

Regionalpräsident Santos Guerrero spricht von „großem Sieg“

Gregorio Santos Guerrero, Regionalpräsident von Cajamarca und erklärter Gegner des Conga-Projektes, sprach von einem „großen Sieg“ für die Region. Das vorgelegte Gutachten leute eine Zeitenwende in der peruanischen Bergbaugeschichte ein, der Staat habe nun verstanden, dass der Staat zunächst „Vertrauen schaffen“ müsse, so Santos. In Cajamarca selbst gingen derweil nach Polizeiangaben rund 2.000 Menschen auf die Straße, um, streng bewacht von tausenden Polizistern, gegen „Conga“ zu demonstrieren. In anderen Teilen Perus kam es zu Solidaritätskundgebungen.

In den vergangenen Wochen hatte es in der Region Cajamarca wiederholt Protestaktionen in großem Ausmaß gegen das Bergbauprojekt gegeben, dabei kam es auch zu Gewaltakten gegen Einrichtungen des Unternehmens, gegen öffentliche Einrichtungen, sowie gegen Journalisten. Die Regierung, bis dahin ebenfalls nur begrenzt zu Konzessionen bereit und immer mit einer großen Zahl von Polizisten und Soldaten im Einsatz, verhängte darauf hin den Ausnahmezustand über große Teile der Region – und beauftragte drei ausländische Gutachter, die Umweltverträglichkeitsprüfung noch einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Diese wurde kurz vor dem Ende der Regierungszeit unter dem damaligen Präsidenten Alan García offenbar kaum geprüft durchgewunken.

Eingetreten ist nun das erwartete „ja, aber…“, das Bergbauprojekt wird wohl durchgeführt werden, aber mit einigen Änderungen. Von Yanacocha, dem Betreiber des Bergbauprojektes, gab es bislang keine Stellungnahme. Den Ausgang hatte man aber offenbar auch dort bereits erwartet. Bereits am 1. April hatte Newmont Mining, Hauptanteilseigner an Yanacocha, dem Unternehmen, das „Conga“ durchführen will, gemeldet, es sei „zeitnah mit der Wiederaufnahme“ des Projektes zu rechnen.

Regionalrats-Verordnung gegen Conga verfassungswidrig

Wohl nicht ganz zufällig veröffentlichte gestern auch das peruanische Verfassungsgericht seine Entscheidung zu einer Verordnung, für die der Regionalrat von Cajamarca Ende Dezember 2011 einstimmig votiert hatte. Die Verordnung, nun als verfassungswidrig eingestuft, verbot Bergbauaktivitäten in Quellgebieten und erklärte das „Conga“-Projekt wegen Mängeln in der Umweltverträglichkeitsprüfung für undurchführbar. Damit, so die Richter, habe die „Regionalregierung Cajamarca seine Normgebungskompetenzen überschritten“, da sie keine Verordnungen zum mittleren und Großbergbau erlassen dürfe. Die Entscheidung über die Zulässigkeit bestimmter Aktivitäten in Quellgebieten obliege zudem der nationalen Wasserbehörde ANA (Autoridad Nacional del Agua). Die Regionalregierung Cajamarca kündigte an, vor einem internationalen Gericht gegen das Urteil zu klagen.

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