Schlagwort: peruanische Verfassung

  • Peru: Verfassungsgericht hebt Verbot einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs zwischen Jugendlichen auf

    Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe
    Tribunal Constitucional: das peruanische Verfassungsgericht. Foto: tc.gob.pe

    Wurde in Peru eine Frau mit weniger als 18 Jahren schwanger, stand bislang der Vater mit einem Bein im Gefängnis. Kam die Schwangerschaft durch eine Vergewaltigung zustande, ist dies auch weiterhin so. Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr ist aber künftig straffrei, das entsprechende Verbot wurde nun vom peruanischen Verfassungsgericht aufgehoben. 10.609 Bürgerinnen und Bürger hatten Verfassungsbeschwerde gegen einen entsprechenden Passus des Strafgesetzbuches eingelegt – mit Erfolg.

    Verfassungsgericht: „freie Ausübung der Sexualität“ ein Grundrecht

    In ihrem Urteil stellten die Richter fest, es sei verfassungsgemäß, „gewaltätigen und erzwungenen Geschlechtsverkehr“, sowie den Missbrauch von Schutzbefohlenen „zu verbieten“, insbesondere wenn es sich um Kinder und Jugendliche handle. Bei der „freien Ausübung der Sexualität“ handle es sich aber um ein Grundrecht, das man zumindest für 14-18jährige nicht einfach unter Strafen stellen dürfe, heißt es im Urteilstext.

    Verfassungsgericht mahnt bessere Aufklärung an

    Dabei beließen es die Richter allerdings nicht bleiben. Sie riefen zudem den peruanischen Kongress auf, eine neue, verfassungskonforme Gesetzesgrundlage zu schaffen, sowie im Bildungswesen die Aufklärung zu stärken. Dies sei wichtig, um trotz der Aufhebung des Verbotes die Zahl der Teenagerschwangerschaften zu verringern, so das Gericht, denn „es sei Konsens, dass eine Schwangerschaft in jungem Alter die körperliche, geistige und soziale Gesundheit der jungen Mutter“ beeinträchtige.

    Bislang bis zu 30 Jahren Haft für Geschlechtsverkehr

    Nach bisherigem Recht drohte Jugendlichen, denen Geschlechtsverkehr nachgewiesen werden konnte – also dort, wo es jemanden gab, der klagte – bis zu 30 Jahre Haft, egal, ob der Geschlechtsverkehr einvernehmlich oder erzwungen erfolgte. Denjenigen, die bereits verurteilt wurden, hilft das Urteil aber nicht: Es gilt nicht rückwirkend. Das Thema ist dabei kein Unwichtiges: Bei der Volkszählung 2007 gaben in der Region Amazonas rund 30% der befragten Frauen an, ihr erstes Kind im Alter zwischen 12 (0,2%, 162 Fälle) und 17 Jahren (11,2%, 9.251 Fälle) bekommen zu haben*.

    Frauenrechtlerinnen jubeln, konservative Bischöfe entsetzt

    Die Reaktionen auf das Urteil fielen erwartungsgemäß vielfältig aus. Die Direktorin der Frauenrechtsorganisation Flora Tristán, Ivonne Macassi, begrüßte in einer ersten Stellungnahme die Entscheidung der Richter. In zahlreichen Fällen habe das Verbot junge Mütter davon abgehalten, ärztlichen Rat einzuholen – aus Angst, die Väter könnten dafür ins Gefängnis kommen. Es sei richtig, einvernehmlichen und erzwungenen Geschlechtsverkehr unterschiedlich zu bewerten. Kritik an dem Urteil kam von konservativen Bischöfen. Die Eltern würden gezwungen, ihren minderjährigen Kindern den Geschlechtsverkehr zu erlauben, so Mons. José Antonio Eguren, Erzbischof von Piura und Tumbes. Das verletze die Aufsichtspflicht und das -recht der Eltern, so der Erzbischof. Der Vorsitzende der peruanischen Bischofskonferenz, Salvador Piñeiro, äußerte sich dagegen weniger kritisch, appellierte aber an Familien und Lehrer, Jugendlichen im Bereich Sexualität Orientierung zu bieten. Zu viele Kinder in Peru müssten ohne intakte Familie aufwachsen, so Piñeiro.

    * Werte aus anderen Regionen
    Mütter, die ihr erstes Kind mit weniger als 18 Jahren bekamen
    Loreto: 35,25% (22.600)
    Ayacucho: 23,65% (13.701)
    Callao: 23,42% (18.922)

  • Peru: Regionalpräsidenten bald Regionalgouverneure?

    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS
    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS

    Die Verfassungskommission des peruanischen Kongresses beschloss gestern, dem Plenum die Umbenennung der „Regionalpräsidenten“ (presidentes regionales) in „Regionalgouverneure“ (gobernadores regionales) zu empfehlen. Der Grund: Mehrere Mitglieder der Kommission fürchten, durch den Begriff „Präsident“ würden mehrere Amtsinhaber zu der falschen Annahme geleitet, sie stünden mit dem Staatspräsidenten auf einer Ebene. Artikel 42 der peruanischen Verfassung gibt aber einen „Einheitsstaat“ vor, was, so der oppositionelle APRA-Abgeordnete Javier Velásquez Quesquén, sich auch in der Nomenklatur wiederspiegeln sollte.

    Grund für die Gesetzesvorlage, die von der Fraktion der Alianza por el gran Cambio (APGC) eingebracht wurde, waren die Pläne des vormaligen Regionalpräsidenten von Puno, Hernán Fuentes, dessen Regionalrat vor wenigen Jahren die Region Puno zur „autonomen föderalen Region Quechua Aymara“ erklärte, sowie die durch den Regionalpräsidenten von Cajamarca, Gregorio Santos, initiierte Entscheidung des dortigen Regionalrates, den Bergbau in Quellgebieten zu verbieten. Nach Ansicht ihrer politischen Gegner und konservativer Juristen haben beide damit ihre Kompetenzen überschritten – auch wenn sich das peruanische Verfassungsgericht zum zweiten Fall noch nicht äußerte. In jedem Fall soll durch die Umbenennung mehr Klarheit geschaffen und „jeder Verwechslung vorgebeugt“ werden, heißt es im Vorlagetext.

    Gegen den Vorschlag, für den immerhin die Verfassung geändert werden müsste, stimmten in der Verfassungskommission lediglich die Abgeordneten der ebenfalls oppositionelle Fujimoristen-Partei. Eine „politische Botschaft“ oder ein metaphorisches „Ohren-lang-ziehen“ reichten nicht aus, um eine Verfassungsänderung zu begründen, so der Fuerza 2011-Abgeordnete Juan José Díaz.

    Auch bei der praktischen Umsetzung könnte es zu Problemen kommen, denn es gibt bereits Regionalgouverneure. Diese sind allerdings keine gewählten Volksvertreter, sondern direkte Gesandte der Regierung unter Aufsicht des Innenministeriums.

    Regionalpräsidenten lehnen Vorschlag ab

    César Villanueva, Regionalpräsident von San Martín. Foto: RRPP Region San Martín.
    César Villanueva, Regionalpräsident von San Martín. Foto: RRPP Region San Martín.

    Bei den Regionalpräsidenten selbst traf die Gesetzesinitiative auf wenig Verständnis. Der Vorsitzende der Versammlung peruanischer Regionalregierungen (ANGR) und Regionalpräsident von San Martín, César Villanueva, bezeichnete gegenüber ANDINA, die Umbenennung als „irrelevant“. Sie trage nichts dazu bei, zu verhindern, dass sich Regionalregierungen als „Parallelregierungen“ zur Nationalregierung fühlen. Zudem sei die Gesetzeslage bereits jetzt ausreichend klar. Vielmehr, so der ANGR-Vorsitzende, sollten die Befugnisse der Regionalregierungen weiter ausgebaut werden.

    Hinweis:
    Der weitere Ablauf des Gesetzgebungsprozesses kann hier mitverfolgt werden.

  • Mal wieder: Perus Politiker debattieren über Rückkehr der 2. Parlamentskammer

    Die erste verfassungsgebende Versammlung Perus am 20.09.1822 – Bild im Eingangsbereich des peruanischen Kongresses. Foto: D. Raiser

    An entsprechenden Initiativen mangelte es in den vergangenen Jahren nicht, bislang war aber noch keine Erfolgreich. Dennoch haben sich in den vergangenen Tagen zahlreiche peruanische Politiker für die Wiedereinführung des Senats ausgesprochen, darunter auch Vizepräsiden Omar Chehade. Und diesmal könnte es sogar klappen, denn die letzten Initiativen scheiterten nicht zuletzt daran, dass Chehades linksnationalistische Partei – die derzeit auch den Staatspräsidenten stellt – sich bei den Abstimmungen enthielt. Das Land brauche eine schnelle Senatorenkammer , die für überlegte Gesetze sorge, „weil wir die Qualität der Gesetze der Quantität vorziehen“, so Chehade. Bis 1992 hatte Peru bereits eine zweite Parlamentskammer. Diese wurde nach dem autogolpe (dt. „Selbstputsch“) von Alberto Fujimori aufgelöst, die neue Verfassung sah lediglich eine Parlamentskammer vor.

    Auch Marco Falconí, Mitglied der Verfassungskommission des peruanischen Kongresses für die Alianza Parlamentaria-Fraktion, sprach sich für die Rückkehr des Senats aus. Die Departaments würden dadurch besser repräsentiert, so der Abgeordnete aus Arequipa. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich auch die APRA-Fraktion, sowie die Fraktionen von Unidad Nacional, Unión Por el Perú und dem  Bloque Popular für die zwei Kammern ausgesprochen. Die Fujimori-Fraktion lehnt den Vorschlag weiter ab. Um die Änderung durchzusetzen, müsste die Verfassung geändert werden. Das geht nur über eine Volksabstimmtung oder aber es müssten in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungsperioden zwei Drittel der Parlamentsabgeordneten für den Vorschlag stimmen.

    Über die Ausgestaltung der zweiten Parlamentskammer gehen die Meinungen aber noch sehr weit auseinander. So fordert Vizepräsident Chehade, man solle die Zahl von derzeit 130 Kongressabgeordneten beibehalten, sie allerdings splitten, in 40 Regionenvertreter und 90 Abgeordnete. Die Gesetzesvorlage, über die in den kommenden Tagen in der Verfassungskommission debattiert werden soll, wurde von Abgeordneten der „Alianza para el gran Cambio“-Fraktion eingereicht und sieht vor, die Anzahl der Abgeordneten der ersten Kammer von derzeit 130 auf 150 zu erhöhen. Zusätzlich soll es 50 Senatorinnen und Senatoren geben. Auch wie die Kompetenzen zwischen erster und zweiter Kammer verteilt werden sollen, wird noch kontrovers diskutiert, so sieht der „Alianza para el gran Cambio“-Vorschlag vor, dem Senat das Wahlrecht für Verfassungsrichter, Rechnungshofchefs und Volksanwälte, sowie die oberste Geheimdienstaufsicht  zuzugestehen.

    Neue Verfassungen sind in Peru keine Seltenheit.Bislang sahen 9 von 11 Verfassungen ein Mehrkammersystem vor, auf eine Kammer beschränkten sich lediglich die Verfassungen von 1867 und 1993. In der Verfassung von 1826 waren sogar drei vorgesehen-  sie galt allerdings nur sieben Wochen.

    *Vgl. Artikel 206 der peruanischen Verfassung:

    Toda reforma constitucional debe ser aprobada por el Congreso con mayoría absoluta del número legal de sus miembros, y ratificada mediante referéndum. Puede omitirse el referéndum cuando el acuerdo del Congreso se obtiene en dos legislaturas ordinarias sucesivas con una votación favorable, en cada caso, superior a los dos tercios del número legal de congresistas. 

  • Mal wieder: Perus Kongress debattiert 2-Kammer-System

    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS
    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS

    Der peruanische Kongress macht einen neuen Anlauf, die Wiedereinführung einer zweiten Parlamentskammer zu debattieren. Nach einem von der Regierungspartei APRA vorgelegten Gesetzentwurf soll diese zweite Kammer als Senat aus 60 Abgeordneten bestehen, von denen ein Teil über eine Landesweite Liste, ein anderer Teil von den Kammern verschiedener Berufsgruppen besetzt werden soll. Weiter sieht der Vorschlag vor, ein Mindestalter von 25 Jahren für den derzeitigen Kongress, sowie von 35 für den Senat einzuführen. Daneben könnte der Senat die Aufgabe der Wahl des Zentralbankpräsidenten, sowie des Volksanwaltes bekommen.

    Der Vorschlag bräuchte im derzeitigen peruanischen Kongress eine Zweidrittelmehrheit. Die Fujimoristen, sowie die Linksnationalisten haben ihre Ablehnung angekündigt.

    Es ist bereits der dritte Anlauf in dieser Legislaturperiode, die zweite Parlamentskammer einzuführen.

  • Verfassungsgericht: Gesundheitsministerium darf "Pille danach" nicht weiter verteilen

    Das peruanische Gesundheitsministerium darf die „Pille danach“ nicht mehr kostenlos verteilen. Das entschied gestern das peruanische Verfassungsgericht (TC). Das Gericht hatte zahlreiche Gutachten aus verschiedenen Ländern geprüft und festgestellt, es sei nicht eindeutig geklärt, ob die „Pille danach“ nicht zum Tod eines ungeborenen Kindes führen kann. Das verstoße gegen den Artikel 2 Absatz 1 der peruanischen Verfassung, nach dem jede Person das Recht auf „Leben, Identität, moralische, physische und psychische Integrität“ hat, wobei der/die „Empfangene dann als Rechtsperson angesehen wird, wenn es um seinen/ihren Vorteil“ geht.

    Neben dem Gesundheitsministerium, für das die „Pille danach“ ein wichtiger Teil der Strategie zur Familienplanung war, sind auch Farmaunternehmen von dem Urteil betroffen. In Zukunft müssen diese in der Packungsbeilage darauf hinweisen, dass das Medikament möglicherweise – so das Verfassungsgericht in einer Pressemitteilung – einen „abtreibenden Effekt“ haben könnte.

    Die peruanische Ärztekammer kritisierte das Urteil. Da entsprechende Medikamente nicht mehr kostenlos verteilt werden dürften, betreffe es vor allem arme Frauen, die es sich in der Apotheke nicht leisten könnten. Das werde zu einer Höheren Zahl von Abtreibungen führen, so Ärztekammerpräsident Julio Castro Gómez. Das sei auch die Position der Weltgesundheitsorganisation WHO, die auf die „nicht abtreibende Wirkung“ der „Pille danach“ hinwiesen.

    Geklagt hatte eine Gruppierung radikaler Abtreibungsgegner. Das vollständige Urteil kann unter http://www.tc.gob.pe/jurisprudencia/2009/02005-2009-AA.html eingesehen werden.

  • Peru debattiert über mehr Parlamentsabgeordnete

    In Peru läuft derzeit eine Debatte um die Erhöhung der Anzahl von Parlamentsabgeordneten. Anstoß ist die fehlende Repräsentation der Region Lima, sowie der Wunsch, auch unter Auslandsperuanern Parlamentsabgeordnete wählen zu lassen. Diese Rrhöhung ist allerdings nicht so einfach, denn im Artikel 90 der peruanischen Verfassung ist die Anzahl der Abgeordneten auf genau 120 festgelegt. Die meisten Vorschläge, die bisher vorgebracht worden waren, enthielten die Forderung, die Anzahl der Abgeordneten durch eine Verfassungsänderung um 2 bis 5 zu erhöhen – um jeweils 1-4 Abgeordnete für die Region Lima und zusätzlich noch einen Abgeordneten für die Auslandsperuaner, um nicht andere Wahlkreise zusammen legen zu müssen.

    Die Nichtregierungsorganisation TRANSPARENCIA schlägt dagegen vor, die genaue Zahl aus der Verfassung zu streichen, um dynamischer auf Bevölkerungsentwicklungen reagieren zu können, sowie die Anzahl der Abgeordneten auf mindestens 150 zu erhöhen, um die Vertretung der fast 29 Millionen Peruaner im Parlament zu verbessern. Die Verfassungskommission des peruanischen Kongresses hat die Vorschläge inzwischen an das Plenum überwiesen.

    Damit sind es bereits drei Projekte mit grundlegend Bedeutung für die peruanische Verfassung, die in diesem Jahr debattiert werden sollen. Im Moment ist auch die Abschaffung des Präferenzstimmensystems, sowie die Rückkehr zum zwei-Kammer-System im Gespräch.