Schlagwort: Verfassung

  • Perus Wahlbehörde ONPE schlägt Neuregelung der Parteienfinanzierung vor

    Werbung der Wahlbehörde ONPE. Foto: ONPE.
    Werbung der Wahlbehörde ONPE. Foto: ONPE.

    Die peruanische Wahlbehörde ONPE hat eine staatliche Finanzierung von Parteien und Wahlbündnissen vorgeschlagen. Der Vorschlag, der am Freitag erstmals in der Verfassungskommission des peruanischen Kongresses debattiert werden soll, sieht vor, Parteien mit 0,1% einer Steuereinheit (UIT)* pro gültiger Stimme, die sie bei Kongresswahlen auf sich vereinigen können, zu unterstützen. Das entspricht derzeit 3,65 Nuevos Soles. Die Überweisung der Gelder würde nach der Initiative der Wahlbehörde dann in fünf Zahlungen über die fünfjährige Legislaturperiode hinweg erfolgen.

    Wahlverlierer würden leer ausgehen

    Profitieren würden allerdings lediglich die Parteien, die wirklich den Sprung ins Parlament schaffen, die Gesetzesinitiative der ONPE schließt andere Gruppierungen von der Finanzierung aus. Das Geld soll nach Vorstellungen der ONPE vor allem in Weiterbildung investiert werden, sowie laufende Kosten decken.

    Perus Parteien sind schwach

    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS
    Der peruanische Kongress. Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS.

    Perus Parteien gelten -mit wenigen Ausnahmen wie beispielsweise der APRA – als schwach und unbeständig, sowohl was Organisation und Mitgliederzahl, als auch was das Programm angeht. Daneben hat der peruanische Kongress selbst im Land einen sehr schlechten Ruf, seine Abgeordneten stehen praktisch permanent in der Kritik, die Gruppierung, die in der Öffentlichkeit am meisten Aufmerksamkeit bekommt ist regelmäßig die Ethik-Kommission des Parlaments, die sich mit ethischen Vergehen wie Interessenkonflikten, Lügen oder Korruption unter Kongressabgeordneten auseinander setzen muss.

    Auch Bikameralismus wieder auf der Tagesordnung

    Bald Geld für bequemere Stühle? Der peruanische Kongress, Innenansicht. Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS.

    Bei der Sitzung der Verfassungskommission am Freitag, zu der auch ONPE-Chefin Magdalena Chu erwartet wird, kommt auch wieder ein Thema auf den Tisch, das in jeder der letzten drei Legislaturperioden debattiert, aber nie verabschiedet wurde: Die Rückkehr zum 2-Kammer-System. Derzeit besteht das peruanische Parlament aus nur einer Kammer mit 130 Abgeordneten, dem Kongress. Dies zu ändern fordern die Abgeordneten Omar Chehade, Luis Bedoya und Víctor Andrés García Belaúnde, die eine Gesetzesinitiative eingebracht haben, in der die Wiedereinführung des peruanischen Senates gefordert wird.

    * Eine Steuereinheit (Unidad Impositiva Tributaria) entspricht im Moment S/.3.650,00. Sie wird jährlich neu vom peruanischen Finanz- und Wirtschaftsministerium festgelegt. In der UIT wird die Höhe diverser steuerlicher Verpflichtungen festgelegt, neben Geldstrafen und anderen Sanktionen beispielsweise Steuerbemessungsgrundlagen, Steuerabzüge oder Verdienstobergrenzen. Durch den Verzicht auf konkrete Zahlen in Gesetzestexten soll insbesondere verhindert werden, dass beispielsweise durch Inflation die genannten Ziffern hinfällig werden. 1992 lag der Wert einer UIT noch bei 1.040 Nuevos Soles, 2001 bereits bei S/.3.000.

  • Peru: Regionalpräsidenten bald Regionalgouverneure?

    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS
    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS

    Die Verfassungskommission des peruanischen Kongresses beschloss gestern, dem Plenum die Umbenennung der „Regionalpräsidenten“ (presidentes regionales) in „Regionalgouverneure“ (gobernadores regionales) zu empfehlen. Der Grund: Mehrere Mitglieder der Kommission fürchten, durch den Begriff „Präsident“ würden mehrere Amtsinhaber zu der falschen Annahme geleitet, sie stünden mit dem Staatspräsidenten auf einer Ebene. Artikel 42 der peruanischen Verfassung gibt aber einen „Einheitsstaat“ vor, was, so der oppositionelle APRA-Abgeordnete Javier Velásquez Quesquén, sich auch in der Nomenklatur wiederspiegeln sollte.

    Grund für die Gesetzesvorlage, die von der Fraktion der Alianza por el gran Cambio (APGC) eingebracht wurde, waren die Pläne des vormaligen Regionalpräsidenten von Puno, Hernán Fuentes, dessen Regionalrat vor wenigen Jahren die Region Puno zur „autonomen föderalen Region Quechua Aymara“ erklärte, sowie die durch den Regionalpräsidenten von Cajamarca, Gregorio Santos, initiierte Entscheidung des dortigen Regionalrates, den Bergbau in Quellgebieten zu verbieten. Nach Ansicht ihrer politischen Gegner und konservativer Juristen haben beide damit ihre Kompetenzen überschritten – auch wenn sich das peruanische Verfassungsgericht zum zweiten Fall noch nicht äußerte. In jedem Fall soll durch die Umbenennung mehr Klarheit geschaffen und „jeder Verwechslung vorgebeugt“ werden, heißt es im Vorlagetext.

    Gegen den Vorschlag, für den immerhin die Verfassung geändert werden müsste, stimmten in der Verfassungskommission lediglich die Abgeordneten der ebenfalls oppositionelle Fujimoristen-Partei. Eine „politische Botschaft“ oder ein metaphorisches „Ohren-lang-ziehen“ reichten nicht aus, um eine Verfassungsänderung zu begründen, so der Fuerza 2011-Abgeordnete Juan José Díaz.

    Auch bei der praktischen Umsetzung könnte es zu Problemen kommen, denn es gibt bereits Regionalgouverneure. Diese sind allerdings keine gewählten Volksvertreter, sondern direkte Gesandte der Regierung unter Aufsicht des Innenministeriums.

    Regionalpräsidenten lehnen Vorschlag ab

    César Villanueva, Regionalpräsident von San Martín. Foto: RRPP Region San Martín.
    César Villanueva, Regionalpräsident von San Martín. Foto: RRPP Region San Martín.

    Bei den Regionalpräsidenten selbst traf die Gesetzesinitiative auf wenig Verständnis. Der Vorsitzende der Versammlung peruanischer Regionalregierungen (ANGR) und Regionalpräsident von San Martín, César Villanueva, bezeichnete gegenüber ANDINA, die Umbenennung als „irrelevant“. Sie trage nichts dazu bei, zu verhindern, dass sich Regionalregierungen als „Parallelregierungen“ zur Nationalregierung fühlen. Zudem sei die Gesetzeslage bereits jetzt ausreichend klar. Vielmehr, so der ANGR-Vorsitzende, sollten die Befugnisse der Regionalregierungen weiter ausgebaut werden.

    Hinweis:
    Der weitere Ablauf des Gesetzgebungsprozesses kann hier mitverfolgt werden.

  • Mal wieder: Perus Politiker debattieren über Rückkehr der 2. Parlamentskammer

    Die erste verfassungsgebende Versammlung Perus am 20.09.1822 – Bild im Eingangsbereich des peruanischen Kongresses. Foto: D. Raiser

    An entsprechenden Initiativen mangelte es in den vergangenen Jahren nicht, bislang war aber noch keine Erfolgreich. Dennoch haben sich in den vergangenen Tagen zahlreiche peruanische Politiker für die Wiedereinführung des Senats ausgesprochen, darunter auch Vizepräsiden Omar Chehade. Und diesmal könnte es sogar klappen, denn die letzten Initiativen scheiterten nicht zuletzt daran, dass Chehades linksnationalistische Partei – die derzeit auch den Staatspräsidenten stellt – sich bei den Abstimmungen enthielt. Das Land brauche eine schnelle Senatorenkammer , die für überlegte Gesetze sorge, „weil wir die Qualität der Gesetze der Quantität vorziehen“, so Chehade. Bis 1992 hatte Peru bereits eine zweite Parlamentskammer. Diese wurde nach dem autogolpe (dt. „Selbstputsch“) von Alberto Fujimori aufgelöst, die neue Verfassung sah lediglich eine Parlamentskammer vor.

    Auch Marco Falconí, Mitglied der Verfassungskommission des peruanischen Kongresses für die Alianza Parlamentaria-Fraktion, sprach sich für die Rückkehr des Senats aus. Die Departaments würden dadurch besser repräsentiert, so der Abgeordnete aus Arequipa. In der vergangenen Legislaturperiode hatte sich auch die APRA-Fraktion, sowie die Fraktionen von Unidad Nacional, Unión Por el Perú und dem  Bloque Popular für die zwei Kammern ausgesprochen. Die Fujimori-Fraktion lehnt den Vorschlag weiter ab. Um die Änderung durchzusetzen, müsste die Verfassung geändert werden. Das geht nur über eine Volksabstimmtung oder aber es müssten in zwei aufeinanderfolgenden Sitzungsperioden zwei Drittel der Parlamentsabgeordneten für den Vorschlag stimmen.

    Über die Ausgestaltung der zweiten Parlamentskammer gehen die Meinungen aber noch sehr weit auseinander. So fordert Vizepräsident Chehade, man solle die Zahl von derzeit 130 Kongressabgeordneten beibehalten, sie allerdings splitten, in 40 Regionenvertreter und 90 Abgeordnete. Die Gesetzesvorlage, über die in den kommenden Tagen in der Verfassungskommission debattiert werden soll, wurde von Abgeordneten der „Alianza para el gran Cambio“-Fraktion eingereicht und sieht vor, die Anzahl der Abgeordneten der ersten Kammer von derzeit 130 auf 150 zu erhöhen. Zusätzlich soll es 50 Senatorinnen und Senatoren geben. Auch wie die Kompetenzen zwischen erster und zweiter Kammer verteilt werden sollen, wird noch kontrovers diskutiert, so sieht der „Alianza para el gran Cambio“-Vorschlag vor, dem Senat das Wahlrecht für Verfassungsrichter, Rechnungshofchefs und Volksanwälte, sowie die oberste Geheimdienstaufsicht  zuzugestehen.

    Neue Verfassungen sind in Peru keine Seltenheit.Bislang sahen 9 von 11 Verfassungen ein Mehrkammersystem vor, auf eine Kammer beschränkten sich lediglich die Verfassungen von 1867 und 1993. In der Verfassung von 1826 waren sogar drei vorgesehen-  sie galt allerdings nur sieben Wochen.

    *Vgl. Artikel 206 der peruanischen Verfassung:

    Toda reforma constitucional debe ser aprobada por el Congreso con mayoría absoluta del número legal de sus miembros, y ratificada mediante referéndum. Puede omitirse el referéndum cuando el acuerdo del Congreso se obtiene en dos legislaturas ordinarias sucesivas con una votación favorable, en cada caso, superior a los dos tercios del número legal de congresistas. 

  • Mal wieder: Perus Kongress debattiert 2-Kammer-System

    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS
    Der peruanische Kongress (Congreso de la República). Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS

    Der peruanische Kongress macht einen neuen Anlauf, die Wiedereinführung einer zweiten Parlamentskammer zu debattieren. Nach einem von der Regierungspartei APRA vorgelegten Gesetzentwurf soll diese zweite Kammer als Senat aus 60 Abgeordneten bestehen, von denen ein Teil über eine Landesweite Liste, ein anderer Teil von den Kammern verschiedener Berufsgruppen besetzt werden soll. Weiter sieht der Vorschlag vor, ein Mindestalter von 25 Jahren für den derzeitigen Kongress, sowie von 35 für den Senat einzuführen. Daneben könnte der Senat die Aufgabe der Wahl des Zentralbankpräsidenten, sowie des Volksanwaltes bekommen.

    Der Vorschlag bräuchte im derzeitigen peruanischen Kongress eine Zweidrittelmehrheit. Die Fujimoristen, sowie die Linksnationalisten haben ihre Ablehnung angekündigt.

    Es ist bereits der dritte Anlauf in dieser Legislaturperiode, die zweite Parlamentskammer einzuführen.

  • Peruanische Verfassung bald auch auf Aymara / Quechua-Text jetzt online abrufbar

    Ein historischer Tag für Aymara (auch: Aimara)-Muttersprachler: Erstmals wird eine offizielle Übersetzung der peruanischen Verfassung in eine der heute meistgesprochenen indigenen Sprachen Südamerikas vorgelegt. Die Übersetzung war von Spezialisten der Universidad Nacional del Altiplano angefertigt worden. Bereits seit August 2008 arbeiteten dort zahlreiche Linguisten, Anthropologen, Juristen und Soziologen an dem Projekt, von dem nicht weniger erwartet wird, als Aymara-Muttersprachler mehr in die peruanische Gesellschaft einzubinden. So ist es nur konsequent, dass die Übersetzung nicht in Lima, sondern in der südperuanischen Region Puno präsentiert wird.

    Daneben wird mit dem Aymara-Text der -Verfassung aber noch ein anderes Ziel verfolgt, wie die zuständige Fachbereichsleiterin im Justizministerium, Katty Aquize Cáceres, erklärt. Es gehe auch darum, die Aymara-Sprache zu schützen, die nach Artikel 48 der peruanischen Verfassung in den Regionen, wo sie häufig verwendet wird, offizielle Amtssprache ist.

    Vor rund einem Jahr war eine offizielle Übersetzung der Verfassung in Cusco-Quechua herausgegeben worden. Als nächstes soll eine Übersetzung in die Sprache der Asháninka vorgenommen werden, anschließend sollen 42 der meistgesprochenen Sprachen Perus folgen.

    Hier herunterladen: Peruanische Verfassung auf Quechua inkl. spanischer Übersetzung. Quelle: Congreso.gob.pe.

  • Peruanischer ex-Verfassungsrichter fordert verfassungsgebende Versammlung

    Der Vorsitzende der peruanischen Partei Accion Popular und ehemalige Verfassungsrichter Javier Alva Orlandini hat die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung gefordert. Wie Orlandini gegenüber Radio Uno (Tacna) erklärte, wird er dabei von seiner Partei unterstützt. Der Antrag auf Einberufung soll noch im März eingerufen werden. Vorgesehen ist im Antrag, so Orlandini, am 8. November 2010 die Abgeordneten der verfassungsgebenden Versammlung zu wählen. Damit könne man an den bisherigen Planungen der Wahlen festhalten. Um das Ziel zu erreichen, sollen auch andere Parteien und Parteibündnisse ins Boot geholt werden. Dann könne bis 8. Januar 2011 „eine neue Verfassung mit einem Zweikammerkongress mit Senatoren und „Diputados““ in Kraft treten.

    Dem Antrag zu Folge soll die verfassungsgebende Versammlung aus 100 Repräsentanten bestehen, die nach den Grundsätzen der direkten, gleichen, geheimen und obligatorischen Wahl über landesweite Listen bestimmt werden sollen, wobei die Parteien nach dem Prinzip der Proportionalität repräsentiert sein sollen.

    Die derzeitige peruanische Verfassung stand wiederholt in der Kritik. Sie war 1992 unter dem Fujimori-Regime von einer verfassungsgebenden Versammlung ausgearbeitet worden, nachdem Fujimori im sogenannten „Selbstputsch“ (Autogolpe) beide Parlamentskammern aufgelößt hatte. Durch die Verfassung von 1992 wurde der Regierung mehr Macht zugeschrieben, Kontrollinstanzen wie der Senat wurden aufgelößt. Mehrere Parteien fordern die Rückkehr zur Verfassung von 1979.

    Mehrfach hat die Partei Acción Popular den peruanischen Präsidenten gestellt, zuletzt mit dem Architekten Fernando Belaúnde Terry.

  • Verfassungsgericht: Gesundheitsministerium darf "Pille danach" nicht weiter verteilen

    Das peruanische Gesundheitsministerium darf die „Pille danach“ nicht mehr kostenlos verteilen. Das entschied gestern das peruanische Verfassungsgericht (TC). Das Gericht hatte zahlreiche Gutachten aus verschiedenen Ländern geprüft und festgestellt, es sei nicht eindeutig geklärt, ob die „Pille danach“ nicht zum Tod eines ungeborenen Kindes führen kann. Das verstoße gegen den Artikel 2 Absatz 1 der peruanischen Verfassung, nach dem jede Person das Recht auf „Leben, Identität, moralische, physische und psychische Integrität“ hat, wobei der/die „Empfangene dann als Rechtsperson angesehen wird, wenn es um seinen/ihren Vorteil“ geht.

    Neben dem Gesundheitsministerium, für das die „Pille danach“ ein wichtiger Teil der Strategie zur Familienplanung war, sind auch Farmaunternehmen von dem Urteil betroffen. In Zukunft müssen diese in der Packungsbeilage darauf hinweisen, dass das Medikament möglicherweise – so das Verfassungsgericht in einer Pressemitteilung – einen „abtreibenden Effekt“ haben könnte.

    Die peruanische Ärztekammer kritisierte das Urteil. Da entsprechende Medikamente nicht mehr kostenlos verteilt werden dürften, betreffe es vor allem arme Frauen, die es sich in der Apotheke nicht leisten könnten. Das werde zu einer Höheren Zahl von Abtreibungen führen, so Ärztekammerpräsident Julio Castro Gómez. Das sei auch die Position der Weltgesundheitsorganisation WHO, die auf die „nicht abtreibende Wirkung“ der „Pille danach“ hinwiesen.

    Geklagt hatte eine Gruppierung radikaler Abtreibungsgegner. Das vollständige Urteil kann unter http://www.tc.gob.pe/jurisprudencia/2009/02005-2009-AA.html eingesehen werden.

  • Jetzt offiziell: Peruanisches Parlament schenkt sich 10 Abgeordnete mehr

    Mit der Veröffentlichung im Gesetzblatt „El Peruano“ ist die peruanische Verfassung nun offiziell geändert. Demnach wird der Wahlkreis „Lima Provincias“ eingeführt, auch andere Wahlkreise bekommen weitere Abgeordnete. Die Anzahl der Parlamentsabgeordneten ist mit nun 130 – vorher 120 – in der Verfassung festgeschrieben. Kritiker hatten gefordert, in Zukunft keine feste Zahl mehr in die Verfassung zu schreiben, sondern die Zahl an der Bevölkerungszahl und -dichte der verschiedenen Regionen auszurichten.

    Ab der nächsten Kongresswahl im Jahr 2011 wird der Kongress also 130 Abgeordnete haben.

  • Verfassungsänderungen: Perus Kongress ringt sich nicht zum grossen Wurf durch

    Nach einer Debatte bis spät in die Nacht konnte sich am gestrigen Donnerstag der peruanische Kongress nur auf minimale Verfassungänderungen einigen. Debattiert worden war die Rückkehr zum 2-Kammer-System und damit die Wiedereinführung des Senates, sowie eine Erhöhung der Zahl der Abgeordneten im peruanischen Parlament. Das 2-Kammer-System scheiterte unter anderem an der Opposition der diversen Fujimori-Parteien, die gerne an der derzeitig gültigen Fujimori-Verfassung von 1993 festhalten wollen und den Linksnationalisten, die lieber die Verfassung von 1979 wieder haben wollen. Als einzige Änderungen wurde die Zahl der peruanischen Kongressabgeordneten um 10 auf 130 erhöht. Zudem wurde der Wahlbezirk „Lima Provincias“ eingeführt, mit dem die Einwohner der ländlichen Gegenden und kleineren Städte rund um die Hauptstadt Lima besser repräsentiert werden sollen.

  • Peru debattiert über mehr Parlamentsabgeordnete

    In Peru läuft derzeit eine Debatte um die Erhöhung der Anzahl von Parlamentsabgeordneten. Anstoß ist die fehlende Repräsentation der Region Lima, sowie der Wunsch, auch unter Auslandsperuanern Parlamentsabgeordnete wählen zu lassen. Diese Rrhöhung ist allerdings nicht so einfach, denn im Artikel 90 der peruanischen Verfassung ist die Anzahl der Abgeordneten auf genau 120 festgelegt. Die meisten Vorschläge, die bisher vorgebracht worden waren, enthielten die Forderung, die Anzahl der Abgeordneten durch eine Verfassungsänderung um 2 bis 5 zu erhöhen – um jeweils 1-4 Abgeordnete für die Region Lima und zusätzlich noch einen Abgeordneten für die Auslandsperuaner, um nicht andere Wahlkreise zusammen legen zu müssen.

    Die Nichtregierungsorganisation TRANSPARENCIA schlägt dagegen vor, die genaue Zahl aus der Verfassung zu streichen, um dynamischer auf Bevölkerungsentwicklungen reagieren zu können, sowie die Anzahl der Abgeordneten auf mindestens 150 zu erhöhen, um die Vertretung der fast 29 Millionen Peruaner im Parlament zu verbessern. Die Verfassungskommission des peruanischen Kongresses hat die Vorschläge inzwischen an das Plenum überwiesen.

    Damit sind es bereits drei Projekte mit grundlegend Bedeutung für die peruanische Verfassung, die in diesem Jahr debattiert werden sollen. Im Moment ist auch die Abschaffung des Präferenzstimmensystems, sowie die Rückkehr zum zwei-Kammer-System im Gespräch.