Mehr ausländische Häftlinge sollen peruanische Haftstrafen im Heimatland absitzen können

Originaltext ley 29305. Quelle: El Peruano

Originaltext ley 29305. Quelle: El Peruano

Nachdem gestern zahlreiche  ausländische Häftlinge, die in peruanischen Gefängnissen ihre Haftstrafe abstaßen, begnadigt und abgeschoben wurden, hat nun das peruanische Gefängnisinstitut INPE mit Diplomaten verschiedener Länder Regeln ausgearbeitet, nach denen in Zukunft diese Häftlinge ihre Strafen in ihrem Heimatland absitzen können. Das solle den Häftlingen bei ihrer „Resozialisierung“ helfen, so Jorge León Ballén, der Direktor des INPE. Demnach kann der Bürger eines Staates, mit dem Peru  ein Kooperationsabkommen in diesem Bereich abgeschlossen hat, seine Verlegung beantragen. Bisher bestehen solche Kooperationsabkommen mit Groß Britannien,  Spanien, Italien, Brasilien,Panamá, México, der dominikanischen Republik, Cuba, Paraguay, Ecuador, Argentinien, Bolivien, Venezuela, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika. Im Falle von Staaten, mit denen kein solches Abkommen besteht, wird das Prinzip der Gegenseitigkeit angewandt: Wer die Verbüßung einer Strafe im Heimatland des Straftäters erlaubt, kann diese im Gegenzug auch von Peru erbitten.

Ausgenommen davon sind Verurteilte wegen Terrorismus, wegen Attentaten gegen die nationale Sicherheit, Vaterlandsverat und Köpfe von Drogenschmugglerbanden.

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