Schlagwort: Konsultation

  • Warum das Indígena-Konsultationsgesetz in Peru bis heute nicht angewendet wird…

    …erklärt der peruanische Journalist Marco Sifuentes in einem Beitrag für den Informationsdienst INFOS, der im Folgenden  zusammengefasst wird:

    Kurz nach seinem Amtsantritt 2011 hat Perus Präsident Ollanta Humala öffentlichkeitswirksam ein Gesetz unterzeichnet, das den Staat dazu verpflichtet, vor Verwaltungsakten und Neuregelungen, die Indígena betreffen, ein Konsultationsverfahren durchzuführen. Das bedeutet, dass Indígena, also Nachkommen peruanischer Ureinwohner, die bis heute nach ihren Traditionen und auf dem Land ihrer Ahnen leben; im besten Fall sogar noch deren Sprache sprechen, um ihre Meinung gebeten werden müssen, bevor Entscheidungen getroffen werden, die sie betreffen. Abgelehnt werden kann die Entscheidung nicht. Aber sie kann unter Umständen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

    Konsultationsverfahren wiederholt verschoben

    Seit Monaten wird nun das erste Konsultationsverfahren angekündigt, es geht dabei um das Öl-Bohrfeld 1AB in der nordostperuanischen Region Loreto. Dort möchte das Unternehmen Pluspetrol weiter Öl fördern, muss allerdings noch Altlasten entfernen, vergangene Öl-Förderprojekte haben ein Umweltdesaster hinterlassen. Indígena-Organisationen aus der Region fordern, zunächst die Altlasten zu beseitigen. Der Beginn der Konsultation wird derweil immer wieder verschoben. Ähnlich wie an anderen Orten, wo Konsultation angekündigt wurde.

    Knackpunkt Indígena-Datenbank

    Bis Ende 2013 sollen trotz allem mindestens fünf Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Aber: Bis heute hat das Kulturministerium die zentrale Datenbank nicht veröffentlicht, in der die indigenen Völker Perus eingetragen sind, die ein Anrecht auf Konsultation haben. Offiziell ist diese Datenbank noch nicht fertig. In Wirklichkeit liegen die Daten längst vor, mutmaßt Sifuentes, der ständige Aufschub liegt nach ihm viel mehr darin begründet, dass die Regierung eine Welle von Konsultations-Forderungen fürchtet, sobald die Datenbank veröffentlicht wird. Oder aber Klagen von Ortschaften, die gerne aufgenommen werden möchten. Während, so Sifuentes, im Amazonas-Becken eine Abgrenzung zwischen Indígena- und Nicht-Indígena-Bevölkerung möglich ist, sei dies insbesondere im Andenraum schwierig.

    Müssen 90.000 Bergbaukonzessionen „nachkonsultiert“ werden?

    Zudem herrscht offenbar Unsicherheit, wie mit den 90.000 Bergbaukonzessionen umgegangen werden soll, die seit 1995 vergeben wurden. Damals hat Peru das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO ratifiziert – und sich damit zur Konsultation verpflichtet. Nach Ansicht mancher Juristen könnten Indígena-Organisationen gegen solche Konzessionen klagen. Der Journalist Marco Sifuentes vermutet, die peruanische Regierung habe Angst vor einer dann anstehenden Klagewelle und versuche daher, das Thema aus den Medien zu halten, einzelne Konsultationsverfahren mit den etablierten Indígena-Dachverbänden durchzuführen und gleichzeitig Stück für Stück nachträglich Konsultationsverfahren für die vergebenen Bergbaukonzessionen durchführen zu lassen – wenn eine Indígena-Gemeinschaft dies einklagt.

    Verbreitete Konsultations-Irrtümer

    Schließlich klärt der Autor noch eine Reihe verbreiteter Irrtümer über das Konsultationsverfahren auf:

    • es ist nicht bindend. Es gibt keine Abstimmung – und falls doch, ist diese dennoch nicht binden.
    • nur, weil ein Ort abgelegen liegt oder eine organisierte Bauernschaft hat, stellt er noch keine indigene Gemeinschaft dar, die konsultiert werden muss (was für große Teile von Cajamarca gilt, nicht aber für Cañaris, wo die Umgangssprache zu einem großen Teil bis heute Quechua ist).
    • es geht nicht nur um Bergbau. Auch andere Bereiche, beispielsweise die Gesundheitspolitik, die Indígena im speziellen betrifft, muss (eigentlich) vorab konsultiert werden.

    Dabei ziehen sich auch Konflikte durch die Regierung. So gilt insbesondere Bergbau- und Energieminister Jorge Merino als Bremser, was die Veröffentlichung der Namen von Gemeinschaften, die auf Gebieten mit vergebenen Bergbaukonzessionen leben, angeht.

    Augenhöhe und Angst vor heißen Kartoffeln

    Sifuentes‘ Fazit: Die Regierung hat Angst, sich an der „heißen Kartoffel“ zu verbrennen, bremst lieber und überlässt das Thema den Gerichten, die den Behörden Zeit verschaffen, Stück für Stück Lösungen für Einzelfälle zu finden. Das Gute an der Sache: Indígena-Organisationen haben dadurch Drohpotenzial, sie können das Konsultationsverfahren notfalls gerichtlich erzwingen. Zum ersten Mal verhandle Peru mit seinen indigenen Gemeinschaften auf Augenhöhe, schließt Marco Sifuentes.

  • Peru: Konsultationsgesetz reglementiert / Kulturministerium sucht Übersetzer

    INFOAMAZONASHeute treten die Durchführungsverordnungen für das peruanische Gesetz in Kraft, das künftig die Konsultation indigener Gemeinschaften vorschreibt, wenn der Staat Entscheidungen trifft, die diese oder deren Lebensweise beeinträchtigen können. Bis zur letzten Minute war zwischen dem Kulturministerium und Indígena-Organisationen über das Reglement gestritten worden, die Organisationen Aidesep, CNA, Conacami y Onamiap sind mit der nun erlassenen Version unglücklich. Sie kritisieren insbesondere, dass die Konsultation beispielsweise zur Vergabe von Bergbaukonzessionen erst nach deren Vergabe durchgeführt werden muss, nicht davor. Zudem wird kritisiert, dass in der Durchführungsverordnung eine eigene Definition dessen zu finden ist, was eine „bäuerliche und indigene Gemeinschaft“ ausmacht – obwohl sich bereits sehr breite Definitionen in anderen Gesetzen finden lassen.

    Für Präsident ist die Durchführungsverordnung dagegen ein großer Schritt, der „garantiere, in Frieden zu arbeiten, das soziale Klima zu verbessern und den indigenen Gemeinschaften zu zeigen, dass die Regierung sie als Bürger erster Klasse, mit Rechten und Pflichten“ sehe. Das Kulturministerium geht derweil bereits einen Schritt in Richtung der praktischen Umsetzung. So begann das Ministerium vor wenigen Tagen mit der Suche nach Übersetzerinnen und Übersetzern, die den Sprachen Quechua, Aymara, Ashaninka, Awajun, Shipibo und Machiguenga mächtig sind. Diese werden dann entsprechend dem Konsultationsgesetz geschult.

    Die Konsultation läuft dann in mehreren Etappen ab, vor der Entscheidungsphase kommen mehrere Informationsphasen. Koordiniert wird das Verfahren vom Vizeministerium für interkulturelle Angelegenheiten des peruanischen Kulturministeriums.

    Konsultation bedeutet hier übrigens kaum mehr als eine unverbindliche Anfrage zur Meinung über ein Thema. Der Prozess zwingt allerdings lokale Bevölkerung, Unternehmer und Staat, sich an einen Tisch zu setzen. Das ist, trotz aller berechtigten Kritik, im Vergleich zur Vergangenheit ein kleiner Fortschritt.

    Außerdem: Die Vorlage der Durchführungsverordnung lag auch in Quechua, Shipibo, Ashaninka, Awajun und Aymara – eine Premiere, die hoffentlich viele Nachahmer finden wird.

    Hinweis: Die wichtigsten Dokumente rund um das Konsultationsgesetz finden Sie unter http://www.mcultura.gob.pe/ley-consulta-previa-los-pueblos-indigenas

  • Präsident Humala unterzeichnet Indígena-Konsultationsgesetz in Imacita (Bagua)

    Der peruanische Präsident Ollanta Humala hat heute in der nordperuanischen Stadt Imacita (bei Bagua) das Indígena-Konsultationsgesetz unterzeichnet. Der Ort wurde ausgewählt, weil ganz in der Nähe im Jahr 2009 bei der Räumung einer Straßenblockade von Indigenen mehr als 30 Indígena, Mestizen und Polizisten getötet wurden („Baguazo“). Das Konsultationsgesetz, mit dem das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umgesetzt wird, verpflichtet staatliche Stellen dazu, Stellungnahmen der „ursprünglichen“ und „indigenen“ Bevölkerung Perus zu Vorhaben einzuholen, von denen diese betroffen sein könnten. Hätte es ein solches Gesetz bereits 2009 gegeben, wäre die Straßenblockade gegen mehrere Gesetzespakete und Regierungsdekrete, von denen sich die Indigenen betroffen sahen, möglicherweise nicht zu einem so drastischen Ende gekommen.

    Unterzeichnet wurde das Übereinkommen 169 ILO bereits in den 90er Jahren. Umgesetzt wurde es bislang nicht, lediglich das peruanische Energie- und Bergbauministerium hatte – nach dem Scheitern eines Konsultationsgesetzes im vergangenen Jahr – für seinen Sektor ein eigenes Konsultationsreglement beschlossen.

    httpv://www.youtube.com/watch?v=rmnAhCm0sH8&feature=player_embedded

  • Peru: Kongress beschließt Indígena-Konsultationsgesetz

    Der peruanische Kongress hat nach kurzer Debatte ein Indígena-Konsultationsgesetz beschlossen. Konsultiert werden müssen – das heißt, um ihre Meinung gebeten werden – in Zukunft die „indigenen oder ursprünglichen Völker, deren kollektive Rechte durch einen Gesetzes- oder Verwaltungsakt direkt betroffen sein können“. Insgesamt 113 der 130 Kongressabgeordneten stimmten für das Gesetz, mit dem Peru das vor über 10 Jahren ratifizierte Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) reglementiert. Nun muss Präsident Humala den Text prüfen und unterzeichnen. Damit müssen Indigena künftig beispielsweise bei Gesetzen zur Forstwirtschaft oder zu Bergbau- und Ölförderlizenzen vorab um eine Stellungnahme gebeten werden.

    Mitte Mai hatte der Kongress nach langer Debatte schon einmal ein solches Konsultationsgesetz beschlossen. Der damalige Präsident Alan García verweigerte aber die Unterschrift – es trat nie in Kraft. García fürchtete, das Gesetz könnte den Indígena die Möglichkeit einräumen, Gesetzesvorhaben vollständig zu stoppen, obwohl Rechtsexperten und Volksanwaltschaft wiederholt unterstrichen, dass dies so nicht möglich sei. Interessanterweise wurde das Gesetz diesmal von einer zweiten Abstimmung ausgenommen. Diese ist normalerweise vorgesehen, um – ob des Fehlens einer zweiten Parlamentskammer – für eine bessere Qualität der Gesetze zu sorgen.

    Zurück geht das verabschiedete Gesetz auf eine Vorlage der peruanischen Volksanwaltschaft aus dem Jahr 2009. In einem Punkt unterscheidet es sich aber fundamental. So war in der Ursprungsfassung vorgesehen, eine staatliche Behörde – die bestehende Indigenen- und Afroperuanerbehörde INDEPA – solle sich um die Identifizierung relevanter Ansprechpartner von Seiten der Indígena kümmern. Der neue Text definiert dagegen, was „indigene und ursprüngliche Völker“ sind, räumt diesen dann aber selbst die Freiheit ein, Ansprechpartner „über ihre repräsentativen Institutionen und Organisationen, die nach ihren Bräuchen und der traditionellen Gewohnheit gewählt / bestimmt werden“ selbst zu bestimmen. Diese Informationen sollen dann zu einer zentralen INDEPA-Datenbank zusammengeführt werden, auf die staatliche Stellen zurückgreifen können, wen sie für welche Entscheidung konsultieren müssen. Neben den Ansprechpartnern wird die Datenbank dann auch eine Liste der vor Ort gesprochenen Sprachen enthalten. Damit dann die Kommunikation funktioniert, sollen auch Kontaktdaten von Übersetzern, sowie Hinweise auf kulturelle Grundlagen aufgenommen werden.

    Eduardo Nayap Kinin,  selbst Indígena Awajún und Abgeordneter aus der Region Amazonas, sprach im Zusammenhang mit dem Konsultationsgesetz von einem „patriotischen Akt“, der zeige, dass soziale Inklusion in Peru möglich sei. Nun werde er sich dafür einsetzen, dass es auch durchgesetzt werde. Nayap Kinin hatte sich in den vergangenen Wochen für die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Gesetz stark gemacht. Die nun erfolgte Entscheidung sei ein wichtiges Signal an die „amazonischen und andinen Völker, die nun keine Bürger zweiter Klasse mehr sind, sondern mit allen Rechten Teil Perus“.

    Marisol Pérez Tello von der Oppositionspartei Alianza por el Gran Cambio sprach von einer „historischen Schuld“, die man mit dem Gesetz zumindest angegangen sei. Zudem begrüßte sie es, dass in einer Frage solcher Wichtigkeit im Kongress ein Konsens gefunden werden konnte. Skurril war auch die Haltung der Fujimoristen-Fraktion. Obwohl bislang stets gegen das Konsultationsgesetz, stimmten nun alle Abgeordneten nun dafür. Der Grund: Fujimori habe schließlich in den 90er Jahren das Übereinkommen 169 ILO unterzeichnet.

    Die Befürworter des Konsultationsgesetzes erhoffen sich nun – wenn der Text denn von Ollanta Humala unterzeichnet wird – eine Abnahme sozialer Konflikte und eine stärkere Einbindung der Indígena, beispielsweise bei der Ausbeutung von Öl- oder Gasfeldern oder auch von Wäldern. Ob es dies leisten kann, wird sich noch zeigen müssen. Denn Konsultation bedeutet nicht, dass eine negative Stellungnahme der betroffenen Indígena ein Bergbauprojekt auch aufhalten kann. Hardliner auf Seiten der Regierung könnten also – mit einer weiteren „bürokratischen Hürde“ – einfach weiter machen wie bisher. Hardliner auf Seiten der Indígena ebenfalls. Soll der Beschluss des Kongresses wirklich Konflikte mit tragischem Ausgang wie 2009 bei Bagua oder kürzlich in Puno verhindern, muss die „Konsultation“ mit reichlich „Dialog“ gefüllt werden.

  • Region Amazonas prüft Einführung von regionalem Indígena-Konsultationsverfahren

    Nachdem ein entsprechendes Gesetz an Perus Präsident García, sowie dem fehlenden Willen des Parlaments gescheitert war, prüft die Regierung der nordostperuanischen Region Amazonas nun die Einführung eines eigenen, regionalen Indígena-Konsultationsverfahrens. Damit soll auf regionaler Ebene nicht nur das von Peru ratifizierte Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) umgesetzt, sondern auch möglichen neuen sozialen Konflikten vorgebeugt werden. Das Übereinkommen 169 der ILO sieht vor, dass Ureinwohner um ihre Stellungnahme zu Gesetzen gebeten werden müssen, deren Wirkung sie betreffen könnte („Konsultationsverfahren“). Ein entsprechender Konsultationsmechanismus könnte nun, wenn der Regionalrat zustimmt, per Regionalverordnung zumindest für die Region Amazonas in Kraft treten.

    Gleichzeitig rief auch der gewählte Kongressabgeordnete der Region Eduardo Nayap Kinin bei einem Besuch in Chachapoyas seine noch aktiven Vorgänger auf, sich im peruanischen Kongress weiter für die Durchsetzung eines landesweiten Konsultationsgesetzes einzusetzen. Der Aufruf erfolgte im Hinblick auf den zweiten Jahrestag des „Baguazo“, der blutigen Zusammenstöße zwischen Indígena, lokaler Bevölkerung und der Polizei im Umkreis der Stadt Bagua Grande am 5. Juni 2009. Damals hatten dort tausende Indígena zum Protest gegen ein gesetzgebendes Dekret zur Umwidmung von Land und zur Neuregelung der Forstwirtschaft, das sie betraf und über das sie nie Konsultiert worden waren, eine Straße und eine Erdölpumpstation besetzt. Als die Polizei gewaltsam versuchte, die Protestierenden zu zerstreuen, kam es auf beiden Seiten zu Gewalttaten, bei denen mehr als 30 Menschen getötet wurden.

  • Alan García verweigert Indígena-Konsultationsgesetz die Unterschrift

    Die peruanische Regierung hat das Gesetz zur Konsultation von Ureinwohnern nicht unterschrieben und an den Kongress zurück überwiesen. Damit steht der Gesetzgebungsprozess wieder am Anfang. Zuvor hatten – verfrüht – zahlreiche Menschenrechtsorganisationen dem peruanischen Staat zur Verabschiedung des Gesetzes gratuliert. Mit der Unterschriftsverweigerung geht eine Reihe von Forderungen einher, wie der Gesetzestext geändert werden soll.

    Im Mittelpunkt der Forderungen der Regierung steht, im Gesetzestext solle ein „Veto“ durch die Konsultation explizit ausgeschlossen werden. Ein Veto war aber auch im bisherigen Gesetzestext nicht vorgesehen und deshalb nicht extra als „ausgeschlossen“ aufgeführt. Zudem wird die Definition von „pueblos indígenas“ als unzureichend eingestuft, also von den Einheiten, die konsultiert werden sollen. Die derzeitige Definition schließt – bewusst – auch traditionelle bäuerliche Gemeinschaften im Andenhochland mit ein. Das ist offensichtlich nicht im Sinne des peruanischen Präsidenten. Darüber hinaus soll das Konsultationsverfahren nicht, wie vorgesehen, über die „traditionellen“ Strukturen der Ureinwohner ablaufen, sondern über ein von der peruanischen Wahlbehörde ONPE festgelegtes Verfahren.

    Mit der Entscheidung des peruanischen Präsidenten Alan García Pérez, sowie seines Premierministers Javier Velásquez, den vom peruanischen Kongress ausgehandelten und angenommenen Gesetzestext zurückzuweisen, bleibt Peru weiterhin die Umsetzung des Übereinkommens 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) schuldig, das bereits vor Jahren ratifiziert wurde.

    Das Übereinkommen 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO sieht vor, dass die Regierung die Ureinwohner um ihre Stellungnahme zu Gesetzen bitten muss, von denen diese selbst betroffen sein könnten.

    Der Entscheidung des Präsidenten war öffentliche Kritik an dem Gesetz und intensive Lobbyarbeit durch den einflussreichen Wirtschaftsverband CONFIEP voraus gegangen.

    Die Präsidentin der zuständigen Kongresskommission, die Abgeordnete Elizabeth León, kündigte eine Sondersitzung an, um über das Thema zu debattieren. Der Vorsitzende der Konföderation Bergbau-betroffener Gemeinden (CONACAMI), Mario Palacios, warf Präsident García „Rassismus“ und „Diskriminierung“ vor.

  • Schlechter Start: Indígena-Konsultationsgesetz wird nur in Lima konsultiert

    Obwohl von der peruanischen Regierung eine landesweite Konsultation angekündigt wurde, müssen Ureinwohner, die ihre Meinung über ein Gesetz für mehr Indígena-Mitsprache abgeben wollen, bis in die peruanische Hauptstadt Lima reisen. Damit wird der Sinn des Gesetzes selbst auf den Kopf gestellt, dessen Ziel es eigentlich ist, den Ureinwohnern in allen Teilen Perus mehr Mitsprache in politischen Fragen zu ermöglichen.

    Nach der von Peru ratifizierten Übereinkunft 169 der internationalen Arbeitsorganisation ILO muss die Regierung die Ureinwohner um ihre Meinung zu Gesetzen bitten, von denen diese selbst betroffen sein könnten. Obwohl dieses Verfahren mit der Ratifizierung des Übereinkommens 169 zu peruanischem Recht wurde, scherte sich der peruanische Staat bisher nicht darum, es auch umzusetzen, bis heute gibt es kein Reglement, wie es durchgeführt werden kann. Das soll sich nun ändern, entsprechende Vorschläge liegen bereits auf dem Tisch. Dass für die Vorabkonsultation zu dem Reglement selbst Indígena aus allen Teilen Perus erst teils mehrere Tagesreisen auf sich nehmen müssen, um in die Hauptstadt Lima zu kommen, ist kein gutes Zeichen.

    Zumindest an einem Ort außerhalb Limas soll zumindest symbolisch über das Projekt debattiert werden. Der Ort wird Bagua Grande (Provinz Utcubamba / Region Amazonas) sein, dort, wo vor fast einem Jahr mehr als 30 Personen ihr Leben verloren haben, darunter Indígena, Polizisten und Mitbürger, die sich mit den Indígena-Protesten solidarisiert hatten. Vorausgegangen war ein mehrmonatiger Protest verschiedener Indígena-Gruppen, sowie einer Straßen-Besetzung in der Nähe. Die Indígena protestierten gegen mehrere Gesetze und Legislativdekrete, die sie betrafen. Allerdings hatte die Regierung offensichtlich „vergessen“, dass die Übereinkunft 169 ILO die Konsultation vorschreibt.

  • Endlich: Debatte über System zur Konsultation der Indígena

    Am morgigen Montag werden erstmals Vertreter des peruanischen Umweltministeriums mit Gesandten der Indígenaorganisationen AIDESEP und CONAP zusammentreffen, um über ein mögliches Gesetz zu beraten, das die Konsultation der peruanischen Indígena in Gesetzgebungsprozessen regeln soll.

    Nach gültigem peruanischen Recht müssen die Ureinwohner Perus konsultiert werden, wenn ein Gesetz verabschiedet werden soll, das sie betreffen könnte. Dies geschah aber bisher nicht, weil es für diese Art der Konsultation kein Regelwerk gab, nach dem diese hätte durchgeführt werden können.

    Das Fehlen diesen Regelwerkes war einer der Mitauslöser der schweren Zusammenstösse zwischen Indígena und der Polizei am vergangenen 5. Juni im Umfeld des als „Siempre Viva“ bekannten Strassendorfes bei Bagua Grande (Utcubamba). Die peruanische Regierung hatte im Rahmen der Einführung des Freihandelsabkommens mit den USA zahlreiche Gesetze erlassen, von denen einige auch den Landbesitz beziehungsweise die Landnutzung neu regelten, was in manchen Punkten auch Territorien diverser indigener Ethnien betraf – ohne, dass die vorgeschriebene Konsultation stattfand.

    Ende vergangenen Monats hatten mehrere Regionalpräsidenten gefordert, für jede der peruanischen Urwaldregionen eigene Konsultationsmechanismen zu schaffen. Grund dafür ist unter anerem die äusserst unterschiedliche Zusammensetzung und Infrastruktur der Regionen. Die peruanische Volksanwaltschaft (Ombudsman) kündigte an, in den kommenden Tagen einen Gesetzesvorschlag vorzulegen.