Perus Finanzminister Castilla: Bestimmte Tourismus-Dienstleistungen weiter steuerfrei

Luis Miguel Castilla, Perus Finanz- und Wirtschaftsminister. Foto: Norman Córdova / ANDINA.

Luis Miguel Castilla, Perus Finanz- und Wirtschaftsminister. Foto: Norman Córdova / ANDINA.

Nach Protesten der peruanischen Reisebranche hat Perus Finanz- und Wirtschaftsminister Luis Miguel Castilla einen Rückzieher gemacht. Es werde auch in Zukunft keine Mehrwertsteuer (IGV) für bestimmte Tourismus-Dienstleistungen fällig, so Castilla. Vor wenigen Tagen hatte ein Dekret seines Ministeriums unter den Reiseunternehmern für Unruhe gesorgt, das bisherige Mehrwertsteuerbefreiungen zurücknahm – gestern nun wurde eine Korrektur veröffentlicht, die mehrere Ausnahmen vorsieht. Damit müssen Touristen aus dem Ausland zwar künftig Mehrwertsteuer auf Tourismusdienstleistungen bezahlen, können diese – bei Vorlage entsprechender Quittungen im Büro der Steuerbehörde SUNAT im Flughafen Lima – aber zurückfordern. Die Rückzahlung soll dann innerhalb von rund 60 Tage erfolgen.

Zurückgefordert werden kann beispielsweise die Mehrwertsteuer auf Essen, klar touristische Transporte (Überlandreisen sind explizit ausgeschlossen), Reiseführer, Folklore- und Teateraufführungen, Konzerte mit klassischer Musik, Opern und Ballette, solange sie (außer der Übernachtung) Teil eines Gesamtpaketes sind. Konzerte, die nicht darin zu fassen sind, sowie Taxi- oder Busfahrten sind ebenfalls ausgeschlossen. Zudem sollten Reiseunternehmen, die die Befreiung nutzen wollen, sich als Tourismus-Dienstleister beim Außenhandels- und Tourismusministerium (MINCETUR) registrieren lassen.

Reiseindustrie zufrieden

CANATUR, der Verband der peruanischen Reiseindustrie, begrüßte die Änderungen. Verbandspräsident Carlos Canales erklärte, die Änderung behebe wesentliche Mängel. Damit werde ein großer Beitrag zur Formalisierung der Tourismus-Industrie geleistet. CANATUR hatte befürchtet, durch den Aufschlag von 18% Mehrwertsteuer werde man gegenüber den Nachbarländern an Wettbewerbsfähigkeit verlieren.

Mehrwertsteuerbefreiung auch für Reiseandenken?

Nach Angaben des Finanzministeriums wird derweil auch an einem Dekret gearbeitet, das für ausländische Touristen die Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf Souvenirs vorsieht.

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