In 60 Tagen: Lichtpflicht für Autofahrer auch am Tag

Verkehrspolizistin beim Regeln des Verkehrs. Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS.

Verkehrspolizistin beim Regeln des Verkehrs. Foto: D. Raiser / INFOAMAZONAS.

Ab Anfang August müssen peruanische Autofahrerinnen und Autofahrer auch tagsüber mit Abblendlicht fahren, wenn sie auf National-, Departamental- und Regionalstraßen unterwegs sind und nicht sowieso die Nutzung des Fernlichts geboten oder vorgeschrieben ist. Im Stadtgebiet besteht die Lichtpflicht nur Nachts oder bei aus anderen Gründen verringerter Sichtweite. Festgelegt wurde dies per Dekret durch das peruanische Transport- und Kommunikationsministerium MTC (Decreto Supremo N° 025-2011-MTC).

In den kommenden 60 Tagen bis zum in Kraft treten der Regelung ist eine Informationskampagne für Autofahrer und -besitzer geplant. Wer nach dieser Frist noch immer ohne Licht fährt, dem drohen neben einer empfindlichen Geldstrafe auch 20 Punkte in der peruanischen Verkehrssünderdatei. Bei 100 Punkten verlieren Fahrer ihren Führerschein.

In der Begründung für die Einführung der Regelung heißt es, ähnliche Bestimmungen hätten in Argentinien, Brasilien, Kolumbien und Chile zu einem Rückgang von Verkehrsunfällen geführt, da durch das Abblendlicht Entfernungen und Geschwindigkeiten besser eingeschätzt werden könnten. Zudem habe die Verkehrskontrollbehörde SUTRAN informiert, dass es im Verhältnis zur Anzahl der Verkehrsteilnehmer tagsüber häufiger zu Unfällen mit Personenschäden komme als Nachts.

Aus dem Decreto Supremo N° 025-2011-MTC, veröffentlicht am 4. Juni 2011 im Gesetzblatt „El Peruano“:
Infracciónes Graves (G.31)
[…]
En las vias públicas urbanas, circular en la noche o cuando la luz natural sea insuficiente o cuando las condiciones de visibilidad sean escasas, sin tener encendido el sistema de luces reglamentarias; o en la red vial nacional y departamental o regional, circular sin tener las luces bajas encendidas durante las veinticuatro (24) horas.
[…]

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